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Geldwäsche und Drogenhandel: Initiator der Straftaten muss für mehr als drei Jahre hinter Gitter

Von Holger Much

Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung ist die höchste Strafe, die das Hechinger Landgericht am Mittwoch in dem Geldwäscher-Fall verhängte. Die restlichen Angeklagten wurden zu Haftstrafen auf Bewährung sowie zu zahlreichen Arbeitsstunden verurteilt.

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