Albstadt

Gebühr geschenkt: In Albstadt darf im Winter draußen bewirtet werden

17.11.2021

Von Dagmar Stuhrmann

Gebühr geschenkt: In Albstadt darf im Winter draußen bewirtet werden

© Dagmar Stuhrmann

Tische und Stühle dürfen draußen bleiben: Die Stadtverwaltung erteilt der Gastronomie eine Sondererlaubnis.

Die Stadtverwaltung kommt der durch Corona gebeutelten Gastronomie entgegen und verlängert auch dieses Jahr wieder die Freischanksaison. Über die Wintermonate darf draußen bewirtet werden und Heizpilze und Co. sind erlaubt. Außerdem verzichtet die Stadt auf Gebühren.

In Baden-Württemberg gilt seit Mittwoch die Coronavirus-Alarmstufe. Das bedeutet, dass sich unter anderem die Gastronomie an strengste Vorgaben halten muss. In den Innenräumen der Restaurants und Kneipen gilt 2G, im Freien 3G mit PCR-Test. Um den Albstädter Wirtinnen und Wirten das Leben ein wenig zu erleichtern, greift die Stadtverwaltung auf eine Maßnahme zurück, die sich im Winter 2020/2021 be...

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