Gastwirt beantragte unrechtmäßig Corona-Soforthilfen: Jetzt muss er drei Jahre ins Gefängnis

Von NRWZ

Das Rottweiler Amtsgericht verurteilte einen Gastwirt aus Rottweil zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Der Mann hatte 2020 unrechtmäßig Corona-Soforthilfen für nichtexistierende Zahlungsengpässe beantragt.

Gastwirt beantragte unrechtmäßig Corona-Soforthilfen: Jetzt muss er drei Jahre ins Gefängnis

Verhandelt wurde vor dem Rottweiler Amtsgericht.

Er reichte über mehrere Monate immer wieder Anträge in einer Gesamtsumme von 488.000 Euro ein. Der Mann hatte eine gut eingeführte Pizzeria in Rottweil betrieben, die bald nach der Festnahme im September 2020 schloss.

Angeklagter räumt alle Anschuldigungen ein

Der 32-Jährige war vor Gericht geständig und räumte alle Anschuldigungen ein. Er wurde nun, dank der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.