Die Fußball-Europameisterschaft beginnt am 11. Juni. Normalerweise wären Fans in vollen Kneipen und danach oftmals auch beim Autokorso. Was ist aktuell und in den nächsten Tagen und Wochen möglich im Zollernalbkreis? Ein Ausblick.
Public Viewing, Kontaktregeln, Autokorso und weitere Öffnungen: Was bei der Fußball-EM im Zollernalbkreis möglich sein wird.
Freitag, 11. Juni, Anpfiff 21 Uhr in Rom: Mit dem Spiel Italien gegen die Türkei beginnt die Euro 2020 pandemiebedingt ein Jahr später als geplant.
Doch auch im Jahr 2021 prägen das Coronavirus und die lokal noch gültigen Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben das, was für Fußball-Fans in der Kneipe oder bei den Kumpels sowie nach dem Spiel möglich sein wird.
Gastronomen haben bis 21 Uhr geöffnet
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen stark gesunken ist, konnte auch der Zollernalbkreis zuletzt wie berichtet den ersten Öffnungsschritt gehen.
Kneipen und Restaurants können seit Sonntag unter strengen Regeln und bis spätestens 21 Uhr innen und außen öffnen. Grundsätzlich können Gastronomen in dieser Zeit auch die Fußballspiele in den kommenden Wochen zeigen, stellt das Landratsamt auf Anfrage klar. Das Abendspiel, das in der Regel um 21 Uhr beginnt, ist dort damit nicht mehr zu sehen.
Wer zusammensitzen darf
An einem Tisch dürfen Mitglieder eines Haushalts oder fünf Personen aus zwei Haushalten sitzen. Geimpfte und Genesene sowie deren haushaltsangehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Möglich ist auch, dass Mitglieder eines Haushalts, der aus 5 oder mehr Personen besteht, zusammen mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt und deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren zusammensitzen, informiert der Gastronomieverband Dehoga.
Pflicht ist in der Gastronomie ein tagesaktueller negativer Coronatest, ein Impf- oder Genesenennachweis. Für die Kontrollen sind die Ortspolizeibehörden – also die Rathäuser mit ihren Ordnungsämtern – zuständig. Das ist die aktuelle rechtliche Situation.
Wenn die Inzidenz unter 50 bleibt ...
Doch die Inzidenz-Kurve zeigt weiterhin nach unten, seit Montag liegt der Wert im Zollernalbkreis laut RKI gar unter 50, am Donnerstag wird es erstmals sogar unter 35 sein. Geht es so weiter, wäre der Zollernalbkreis am Freitag, 11. Juni, den fünften Tag in Folge unter 50 (einen Überblick gibt es täglich hier).
Am Folgetag, dem Samstag, 12. Juni, würden damit unmittelbar die Regelungen der Öffnungsschritte 1 bis 3 sowie weitere Lockerungen wegen der stabilen Inzidenz unter 50 gelten.
Was das für Fußballfans bedeutet
Bedeutet für Fußballfans: Personen aus maximal 3 Haushalten, insgesamt 10 Personen, sowie bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs aus beliebig vielen Haushalten dürften dann an einem Tisch oder in einer Wohnung zusammensitzen
Die Gastronomiebetriebe dürften unter den aktuell gültigen Regelungen bis 1 Uhr öffnen. Dann wäre auch das Abendspiel der EM ab 21 Uhr noch drin, zum Beispiel das erste Gruppenspiel der Deutschen gegen Frankreich am Dienstag, 15. Juni.
Autokorsos per se nicht verboten
Und nach dem Spiel? Autokorsos per se sind in Deutschland nicht verboten, schreibt das Landratsamt.
„Die Behinderung (oder Gefährdung) anderer Verkehrsteilnehmer, Lärmbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften sind allerdings nicht erlaubt und stellen jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden“, heißt es weiter.
Auch im Auto gelten die Kontaktbeschränkungen sowie eine Maskenpflicht für alle, wenn haushaltsfremde Personen im Auto sitzen.
Public Viewing nicht erlaubt
Große Public-Viewing-Veranstaltungen, wie es sie bei den internationalen Fußballturnieren meistens auch an Fanmeilen gab, sind dem Landratsamt bislang nicht bekannt und wären auch nicht erlaubt, informiert die Behörde auf Anfrage.
Grundsätzlich seien mit dem Öffnungsschritt 3 zwar Kulturveranstaltungen innen und außen mit bis zu 250 und 500 Personen möglich, doch die Live-Übertragung von Sportveranstaltungen falle nicht unter den Begriff Filmvorstellungen. Für das Public Viewing gelten demnach nicht diese Öffnungsperspektiven.
Damit ist lediglich der Kneipenbesuch oder das Zusammensitzen in den eigenen vier Wänden unter den gültigen Regeln möglich.
Gesundheitsamt warnt: Nicht alles ausreizen
Doch die Chefin des Gesundheitsamts, Dr. Gabriele Wagner, warnt: „Nicht alles was erlaubt ist, muss komplett ausgereizt werden. Damit die Inzidenz nicht wieder ansteigt und die gewonnenen Freiheiten wieder eingeschränkt werden müssen, ist weiterhin Vorsicht geboten.“
Sollte die Inzidenz fünf Tage am Stück unter 35 fallen, würde die Testpflicht in der Außengastronomie wegfallen. Außerdem wären Feiern in der Gastronomie mit bis zu 50 Gästen innen und außen für Getestete, Geimpfte oder Genesene zulässig.