Furt oder Brücke über den Schwarzenbach? Verwaltungsgericht verhandelt in Zimmern u.d.B.

Von Daniel Seeburger

Brücke oder Furt? Das ist die Frage, die das Sigmaringer Verwaltungsgericht am Donnerstag, 10. Oktober, öffentlich im Bürgersaal des Zimmerner Rathauses verhandelt. Beginn ist um 10 Uhr. Es geht um den Schwarzenbach.

Furt oder Brücke über den Schwarzenbach? Verwaltungsgericht verhandelt in Zimmern u.d.B.

Um diese Brücke geht es. Sie ist seit Jahren gesperrt.

Der Fall bewegt die Gemüter der Anlieger, der Gemeindeverwaltung und der Gemeinderäte schon seit einigen Jahren. Es geht um eine wasserrechtliche Planfeststellung des Landratsamtes zur Herstellung einer Furt über den Schwarzenbach, also einer flachen Stelle im Bach, die zu Fuß oder mit Fahrzeugen durchquert werden kann. Die schadhafte Brücke, die bereits seit mehreren Jahren gesperrt ist, soll dafür abgerissen werden.

Kläger kommt nicht mehr uneingeschränkt auf seine Grundstücke

Dagegen klagt ein Anlieger, der die Brücke dafür nutzte, auf einen Teil seiner Grundstücke zu kommen. Der Kläger wende ein, er könne die Furt, auch wegen der steilen Böschung, mit seinen schweren Fahrzeugen nicht befahren, teilt das Verwaltungsgericht mit. Dasselbe betreffe auch Feuerwehrfahrzeuge in einem Notfall. Auf den Grundstücken steht eine große Halle.

Die geplante Renaturierung des Schwarzenbachs konnte wegen der Klage vor drei Jahren nicht umgesetzt werden. Die Brücke über den Schwarzenbach wurde von der Gemeinde gesperrt, da sie nicht mehr verkehrssicher ist. Deshalb kann der Landwirt einen Teil seiner Grundstücke nur noch über Umwege erreichen – und das auch nur schwer. Er wandte sich gegen den Abriss der Brücke, weil eine geplante Furt für ihn nur bei niedrigem Wasserstand problemlos zu befahren ist.

Landratsamt leitete Planfeststellungsverfahren ein

Das Landratsamt hatte trotz der Bedenken des Landwirts das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Gemeinde Zimmern stellte schon in den Haushalt für 2018 180.000 Euro für den Abriss der Brücke und den Bau einer Furt ein, und erneut in den Haushalt für 2019. Bezahlen müsste die Gemeinde für die Furt allerdings weit weniger. Sie kann mit ungefähr 153.000 Euro Fachförderung für Hochwasserschutz rechnen.

Auf der Suche nach Alternativen

Ende 2018 hatte das Landratsamt der Gemeinde empfohlen, Alternativen zu prüfen, gerade auch deshalb, weil das Gericht bei solch komplexen Sachverhalten oft einen Vergleich anstrebe.

Eine Möglichkeit, die der betroffene Landwirt in die Diskussion gebracht hatte, wäre beispielsweise, eine hochwassertaugliche Brücke zu bauen.