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Für die Albstädter Sportvereine wird’s leichter: Die 3G-Nachweispflicht fällt weg

Von Dagmar Stuhrmann

Die Inzidenz macht’s möglich: Die Albstädter Vereine dürfen seit kurzem aufgrund der gesunkenen Coronazahlen die städtischen Hallen wieder benutzen. Die Öffnung ist mit Vorgaben verbunden. Seit Montag gelten jedoch Erleichterungen für die Sportvereine: Im Zuge der nun geltenden Verordnung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises, kurz: 3G-Nachweis, beim Sporttraining in den Sporthallen. Weiterhin gilt jedoch eine Beschränkung der Personenzahl und auch die Kontaktdaten müssen auch künftig noch erhoben werden. Ein Aufwand, der sich lohnt: Die Sportvereine können nach der langen Zwangspause ihr Angebot wieder hochfahren.

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