Die Inzidenz macht’s möglich: Die Albstädter Vereine dürfen seit kurzem aufgrund der gesunkenen Coronazahlen die städtischen Hallen wieder benutzen. Die Öffnung ist mit Vorgaben verbunden. Seit Montag gelten jedoch Erleichterungen für die Sportvereine: Im Zuge der nun geltenden Verordnung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises, kurz: 3G-Nachweis, beim Sporttraining in den Sporthallen. Weiterhin gilt jedoch eine Beschränkung der Personenzahl und auch die Kontaktdaten müssen auch künftig noch erhoben werden. Ein Aufwand, der sich lohnt: Die Sportvereine können nach der langen Zwangspause ihr Angebot wieder hochfahren.
Die Öffnung der städtischen Hallen für den Trainings- und Probenbetrieb ist mit Vorgaben verbunden, die sich jeweils nach den Inzidenzzahlen richten. Seit Montag gibt’s im Zuge der neuen Corona-Verordnung gemäß Inzidenzstufe 1 weitere Erleichterungen für die Sportvereine. So gelten in den Hallen zwar noch Beschränkungen, was die zulässige Personenzahl angeht, und auch die Kontaktdaten müssen weit...
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