Balingen

Führerscheinstelle des Landkreises in Balingen: Jonas Warth ist neuer Sachgebietsleiter

25.01.2023

von Pressemitteilung

Führerscheinstelle des Landkreises in Balingen: Jonas Warth ist neuer Sachgebietsleiter

© Landratsamt

Jonas Warth ist Sachgebietsleiter der Führerscheinstelle.

Seit Januar unterstützt Jonas Warth als Sachgebietsleiter das Team der Führerscheinstelle. Warth ist erfahren in dem Bereich: Er hat bereits im Alb-Donau-Kreis dieses Sachgebiet geleitet. Er studierte Public Management an der Hochschule in Kehl. Das Landratsamt informiert in einer Pressemitteilung zudem über die Fristen und sowie Allgemeines zum Führerscheinumtausch.

„Nach einer längeren Vakanz freuen wir uns über die personelle Verstärkung in der Führerscheinstelle“, berichtet Marie Bühl, Leiterin des Ordnungsamtes des Landratsamts Zollernalbkreis. Die Bearbeitungszeiten – Führerscheintausch und Erst- sowie die Neuerteilung von Fahrerlaubnissen – konnten in den vergangenen Wochen, nach einem größeren Antragsstau, einer Pressemitteilung zufolge konsequent reduziert werden.

Führerscheinumtausch: Jahrgang 1965 bis 1970 sind an der Reihe

Alle, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen ihre Fahrerlaubnis in den kommenden Jahren in einen aktuell gültigen EU-Kartenführerschein umtauschen (wir haben mehrfach berichtet). Aktuell werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine gewechselt. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.

Die nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für Personen der Geburtsjahre 1965 bis 1970.

Das Landratsamt informiert über das Prozedere.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

  • Antrag auf Umstellung einer Fahrerlaubnis
  • Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag (beides ist unter auf zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse zu finden)
  • der derzeitige Führerschein
  • der gültige Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild.

Muss ich für den Umtausch persönlich erscheinen?

Die Antragsstellung erfolgt persönlich in der Führerscheinstelle in Balingen (Richard-Strauß-Straße 5, sogenanntes „Balisana-Gebäude“) beziehungsweise eine Person kann hierfür bevollmächtigt werden. Die Terminvergabe erfolgt zuvor online auf zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse oder, sofern dies nicht möglich ist, unter Telefon 07433 921446.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Der neue (Ausstellung ab dem 19. Januar 2013) EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahre verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, so dass nur eine neue Karte benötigt wird (keine erneute Fahrprüfung oder ähnliches).

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Die nächsten Umtauschfristen im Überblick:

  • Jahrgänge 1965 bis 1970: bis 19. Januar 2024
  • Jahrgänge 1971 oder später: bis 19. Januar 2025
  • Jahrgänge vor 1953: bis 19. Januar 2033

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.

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