Fristverlängerung für „Saustall“ im Gewerbegebiet: Landratsamt funkt Binsdorfern dazwischen

Von Rosalinde Conzelmann

Die Binsdorfer hätten ein Grundstück im Gewerbegebiet, das keinen schönen Anblick bietet, gerne zurückgekauft; das Landratsamt hat nun aber dem Besitzer die Frist für die abgelaufene Baugenehmigung verlängert. Die Ortschaftsräte reagierten mit Kopfschütteln darauf.

Fristverlängerung für „Saustall“ im Gewerbegebiet: Landratsamt funkt Binsdorfern dazwischen

Der Anblick dieses Grundstücks missfällt einigen Binsdorfern. Die Stadt beziehungsweise der Ortschafttsrat hat aber keine Handhabe.

Von einem „Saustall“ war in der Sitzung am Montag die Rede. Das alte Gremium mokierte sich darüber, wie ein Grundstück im Gewerbegebiet Heimgärten zwischenzeitlich aussieht. „Es wird immer mehr, was sich dort ansammelt“, meinte ein Ortschaftsrat. Und von einer Bautätigkeit sei nichts zu sehen.

Die Fundamente seien schon wieder eingerutscht, meinte ein Gremiumsmitglied, das die Zustände auf dem rund 1000 Quadratmeter großen Grundstück als eine Zumutung bezeichnete.

Schläft der Besitzer dort?

Es war sogar die Rede davon, dass der Besitzer gelegentlich in einer seiner aufgestellten Baracken hause. Das konnte Ortsvorsteher Dr. Hans-Jürgen Weger nicht bestätigen: „Davon weiß ich nichts.“

Er konnte jedoch dahingehend für Aufklärung sorgen, dass die Baugenehmigung des Grundstücksbesitzers, der dort eine Halle für eine mechanische Fertigung bauen wollte, nach drei Jahren abgelaufen ist.

Das Landratsamt habe die Ortschaftsverwaltung darüber informiert und mitgeteilt, dass der Besitzer Einspruch gegen die Verfügung eingelegt hat.

Stadt sind Hände gebunden

„Eigentlich wollten wir die Flächen zurückkaufen, aber das Landratsamt ist uns nun mit der Fristverlängerung zuvorgekommen und wird sich das Grundstück im Juli 2020 nochmals anschauen“, informierte er. Damit seien der Stadt vorerst die Hände gebunden.

Schon für die erste Genehmigung waren einige Monate ins Land gezogen, weil der Grundstücksbesitzer eine aufwendige Oberflächenwasserbehandlung mittels Gräben zur Eigennutzung umsetzen wollte, erinnerte Dr. Weger. Frustriert meinte er: „Mit diesem Grundstück haben wir kein Glück.“

Balkonanbau erneut Thema

Auch in einem weiteren Fall sind die Binsdorfer nicht glücklich über die Beurteilung des Landratsamts. Es ging erneut um einen Balkonanbau an der Ortsdurchfahrt, den der Hausbesitzer nachträglich genehmigen lassen möchte.

Der Geislinger Gemeinderat hatte, wie im ZAK berichtet, vor der Sommerpause keinen Beschluss gefasst, sondern sich darauf geeinigt, die Binsdorfer entscheiden zu lassen und sich deren Votum anzuschließen.

Dr. Weger teilte dem Gremium nun das Ergebnis der Abstimmung des Ortschaftsrats mit, das im Umlaufverfahren, also schriftlich, ermittelt wurde.

Städtebaulich eine Katastrophe

Fünf Räte hätten gegen das nachträglich eingereichte Baugesuch gestimmt, zwei dafür und zwei hätten sich nicht zurückgemeldet. „Damit ist das Baugesuch mehrheitlich abgelehnt“, so Weger, der auch die Begründung für das Votum mitlieferte: „Zum einen lehnen wir Schwarzbauten grundsätzlich ab; zum anderen ist der Balkon städtebaulich eine Katastrophe.“

Aber letztlich spiele das Votum keine Rolle, weil das Landratsamt bereits signalisiert habe, dass es dem Baugesuch zustimmen wird, meinte er und verhehlte wie schon in der Geislinger Gemeinderatssitzung seinen Ärger darüber nicht.

Stadt sollte großzügiger sein

Waldemar Bitzer konterte: Wenn man die Bürger dazu animieren wolle, alte Häuser im Ortskern zu sanieren, dürfe man ihnen keine Steine in den Weg legen. „Da sollten wir großzügiger sein“, betonte er.

Dieses Argument ließ Dr. Weger nicht gelten. „Hätte man mit uns im Vorfeld geredet, hätten wir bestimmt ein akzeptable Lösung gefunden.“