Albstadt

Frist überschritten: Albstädter Gemeinderat muss Spielplatz-Bürgerbegehren ablehnen

26.09.2019

Von Dagmar Stuhrmann

Frist überschritten: Albstädter Gemeinderat muss Spielplatz-Bürgerbegehren ablehnen

© Dagmar Stuhrmann

Das Bürgerbegehren ist nicht zulässig – dennoch gibt es Hoffnung, dass sich im Streit um den Spielplatz bei der Hedwigskirche ein Kompromiss finden lässt.

Das Gremium hatte am Donnerstagabend keinen Ermessensspielraum: Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass der Antrag der Bürgerinitiative unzulässig ist: Die Drei-Monats-Frist für die Einreichung des Antrags wurde überschritten.

Der Albstädter Gemeinderat hatte keinen Ermessensspielraum, als er am Donnerstagabend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Sachen Spielplatz Dannecker-/Schalksburgstraße in Ebingen zu entscheiden hatte: Da die rechtliche Prüfung ergeben hat, dass die Einreichungsfrist für den Antrag überschritten wurde – und damit ein zentrales Kriterium nicht eingehalten wurde –, blieb dem Gremium gar nichts anderes übrig, als das Bürgerbegehren abzulehnen.

Der entsprechende Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde mehrheitlich, bei drei Enthaltungen, angenommen.

Gemeinderatsbeschluss erfolgte im Februar

Der Gemeinderatsbeschluss über das Spielraumentwicklungskonzept erfolgte im Februar, die Unterschriftenübergabe der Bürgerinitiative (BI) und damit die Einreichung des Antrags im Juli. Nach Gesetzeslage ist ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss jedoch innerhalb von drei Monaten einzureichen.

Gesetzeslage ist eindeutig

Die Redner am Donnerstagabend betonten unisono, dass der Beschluss deshalb alternativlos sei. Die Gesetzeslage sei eindeutig, eine „Ablehnung der Ablehnung“ nicht möglich. Was sonst passiert wäre, erklärte der OB: „Wenn der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmt, muss ich diesen Beschluss – der dann rechtswidrig wäre – vom Regierungspräsidium prüfen lassen.“

Hat OB im Juli schon gewusst, dass die Frist abgelaufen ist?

Elke Rapthel monierte, dass der OB dem Sprecher der BI, Thomas Frei, im Juli bis zum September Zeit gegeben habe, mitzuteilen, ob er ein Bürgerbegehren wolle oder nicht. Das habe die BI ja wohl so verstehen müssen, dass ein Antrag im September noch möglich sei. Auf die Frage, ob er im Juli schon gewusst habe, dass die Frist abgelaufen sei, sagte Konzelmann: „Wir haben während der Prüfung – und das war nach der Sitzung im Juli – festgestellt, dass die Frist abgelaufen ist.“

Hinters Licht geführt?

Der OB wehrte sich vehement gegen den Vorwurf, er habe die BI auflaufen lassen: „Das Datum der Abgabe der Unterschriftenlisten und des Gemeinderatsbeschlusses sind Fakt. Das hat nichts damit zu tun, jemandem hinters Licht führen zu wollen.“ Der alternativlose Beschlussvorschlag für den Gemeinderat sei auch nicht „pseudodemokratisch“, wie von Elke Rapthel kritisiert.

Es sei Aufgabe des Gemeinderats, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu überwachen und somit eine Entscheidung über das vorgelegte Ergebnis der rechtlichen Prüfung zu treffen.

Stadt baut zwei neue Spielplätze in unmittelbarer Nähe

Wichtig war dem Oberbürgermeister der Hinweis darauf, dass die Stadt in unmittelbarer Nähe zum wegfallenden Spielplatz zwei neue Spielplätze baue: einen auf dem Gelände der Schalksburgschule und einen in der Danneckerstraße, bei dem eine breite Bürgerbeteiligung realisiert werde. Das Spielraumentwicklungskonzept sehe einen kontinuierlichen Ausbau vor.

Kompromiss ist in Sicht

„Die 5000 Unterschriften sind uns wichtig“, sagte der OB. Das Grundstücksgeschäft mit der Kirche sei normales Verwaltungshandeln. Es gehe nicht darum, der Kirche einen Gefallen zu tun. Unterdessen scheint sich eine Annäherung abzuzeichnen: Bei einem Gespräch zwischen Kirche und BI am Mittwoch, bei dem die Stadtverwaltung laut OB die Rolle des Gastgebers hatte, stellten die Vertreter der BI einen Kompromissvorschlag vor, der für sie akzeptabel wäre.

Tiefgarage könnte die Lösung sein

Demzufolge könnte eine Tiefgarage unter dem geplanten Neubau die Lösung bringen. Die Bürgerinitiative spricht von einer Win-win-Situation, da bei einer Verlegung der Parkflächen in den Untergrund an der Oberfläche, ein Großteil des Spielplatzes erhalten bleiben könnte. Laut BI hat ein von ihnen beauftragter Architekt entsprechende Pläne angefertigt. Die Tiefgaragen-Variante wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Doch „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ lautet die Hoffnung der BI-Vertreter.

Das Gespräch wird aufrechterhalten

OB Konzelmann informierte in der Gemeinderatssitzung darüber, dass die Vertreter der Kirche zu diesem Zeitpunkt nichts zusagen konnten. Als Ergebnis des Gesprächs könne man aber festhalten, dass die Kirche zugesagt habe, die Planung mit Blick auf einen Kompromiss in der Gestaltung des Außenbereichs nochmals mit dem Architekten zu besprechen und dann auf BI-Sprecher Frei zuzugehen.

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