Freiwilligendienste sind ein Gewinn für alle

05.06.2019

Freiwilligendienste sind ein Gewinn für alle

© © Diakonie/Kathrin Harms

Die Einsatzorte von FSJ-lern sind so verschieden wie die Aufgaben, die den Freiwilligen übertragen werden. Das Foto zeigt eine Gruppe im Feriendorf Groß Väter See, eine von mehr als hundert evangelischen Familienerholungsstätten in Deutschland.

FSJ & Co. schreiben seit Jahrzehnten eine wahre Erfolgsgeschichte. Immer mehr Freiwilligendienste sind hinzugekommen.

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Rund 100.000 Menschen leisten Jahr für Jahr einen Freiwilligendienst. Politische Aufmerksamkeit gilt vor allem finanziellen und organisatorischen Strukturen, die Trägern mehr Planungssicherheit ermöglichen sollen. Jeder, der die Pflichtschulzeit absolviert hat, kann Freiwilligendienst leisten.

Sinnvolle Überbrückung und Orientierung

Für viele ist ein Freiwilligendienst eine sinnvolle Beschäftigung nach der Schulzeit, bevor es mit einem Studium oder einer Berufsausbildung weitergeht. FSJ & Co. können auch zur Orientierung dienen, wo es beruflich hingehen soll. Doch nicht nur für Jugendliche und junge Erwachsene sind die Dienste geeignet. Insbesondere der Bundesfreiwilligendienst ist etwas für Personen jeder Altersstufe. So wird auch im Berufsleben stehenden Personen oder Rentnern die Gelegenheit geboten, sich zu engagieren.

Eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements

Dabei geht die Arbeit im Freiwilligendienst über das typische ehrenamtliche Engagement, beispielsweise in Vereinen, hinaus.

Die Bundeszentrale für politische Bildung fasst es zusammen: Freiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements, das sich vom klassischen Ehrenamt durch einige spezifische Merkmale abgrenzt. Dazu gehören unter anderem verbindliche, formal geregelte Rahmenbedingungen, eine Dienstdauer von mindestens drei Monaten, ein wöchentlicher Arbeitsumfang von mindestens 50 Prozent der tariflichen Wochenarbeitszeit, eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen und klassischerweise eine Trennung zwischen dem verantwortlichen Träger des Dienstes (beziehungsweise bei internationalen Diensten der sogenannten Entsendeorganisation) und der Einsatzstelle, in der der Dienst geleistet wird.

Viele Träger und Einsatzstellen national und international

Wer sich für einen Freiwilligendienst interessiert, kann sich auf zahlreichen Plattformen über die Möglichkeiten sowie Träger und Einsatzstellen vor Ort informieren. Zunächst sollte der Entschluss gefasst werden, welche Art es denn sein soll. FSJ, FÖJ, JFD oder BFD: Die Möglichkeiten sind so vielseitig wie die „Arbeitgeber“. Kirchliche Einrichtungen bieten Freiwilligendienst ebenso an wie Behinderten- bzw. Altenpflegeeinrichtungen, Kliniken, Kindertagesstätten, (Sport-)Vereine oder Kommunen.

Auf den Portalen der Bundes- und Landesministerien werden auch die häufigsten Fragen zu den Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Entlohnung und vielem mehr ausführlich beantwortet. Informationen gibt es übrigens auch bei den Behörden, sozialen und kirchlichen Einrichtungen direkt vor Ort.

Freiwilligenarbeit ist vielseitig

Ob in Sportvereinen, Pflegestationen, einem Museum oder einer Kindereinrichtung: Seit über 55 Jahren nutzen viele Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Die Motivationen sind vielfältig: Die jungen Erwachsenen haben den Wunsch, sich gesellschaftlich zu engagieren.

Sie möchten besondere Erfahrungen sammeln und sich beruflich orientieren. Seit genau 55 Jahren nun gibt es mit dem „Gesetz zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres“den rechtlichen Rahmen dazu. Es ist eine Erfolgsgeschichte, die noch heute viele Jugendliche und Erwachsene begeistert.

Geschichte: Von der Diakonie in sämtliche Bereiche

Bereits 1954 hatte der Rektor der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und der spätere Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Hermann Dietzfelbinger, die Idee des FSJ. Unter dem Motto „Gib ein Jahr“ rief er zahlreiche junge Frauen und Männer dazu auf, ein Jahr ihres Lebens für die „Diakonie“, also für das Dienen in der Gemeinde, zu geben. Die Idee fand auch in anderen Organisationen sehr bald Unterstützung. Während die katholische Kirche 1958 die Aktion „Jugend hilft Jugend“ ins Leben rief, folgten zu Beginn der 60er-Jahre auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, indem sie innerhalb ihrer Organisationen die Grundlagen für ein „Freiwilliges Jahr“ schufen.

Fotostrecke
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In Seniorenheimen, ...

© Jon Hoekstra

in Sportvereinen ...

© Jon Hoekstra

oder in Integrationseinrichtungen: Wer Freiwilligendienst leisten kann, hat die Qual der Wahl. Die Rahmenbedingungen sind gesetzlich geregelt.

© Ann Bertram

Am 1. April 1964 trat schließlich des „Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres“ in Kraft. Es gilt als Geburtsstunde des FSJ und regelt bis heute die Einsatzmöglichkeiten der Freiwilligen, ihre pädagogische Betreuung sowie die umfassende soziale Absicherung der jungen Menschen, die sich für andere einsetzen. Mit der Einführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Jahr 1993 und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) im Jahr 2011 wurden weitere Engagement-Programme geschaffen.

Kultur, Bildung oder Friedensdienst

Die Freiwilligendienste bieten eine vielfältige „Engagementlandschaft“ an. Neben Tätigkeiten im sozialen Bereich können sich die Freiwilligen unter anderem in der Denkmalpflege, der Kultur oder im Friedensdienst engagieren. Gewachsen ist daraus eine Engagementlandschaft, die heute die Möglichkeit für Männer und Frauen jedes Alters bietet, vielfältige Freiwilligendienste zu leisten. In den drei Diensten FSJ, FÖJ und BFD engagieren sich heute laufend 100000 Freiwillige. Das ist ein Rekordwert.

Für jedes Alter ein passendes Angebot

Während einige Angebote wie das FSJ altersbeschränkt sind, stellt beispielsweise der BFD ein Angebot für alle Interessierten dar – ganz ohne Altersgrenze nach oben.

Neues Konzept für das Jugendfreiwilligenjahr

Neu ist das Konzept für das Jugendfreiwilligenjahr. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat es Ende 2018 in Berlin vorgestellt. Das Konzept fußt auf fünf Grundsätzen, die Schritt für Schritt unter Beteiligung von Jugendlichen und Jugendverbänden als auch von Trägern angegangen werden sollen – nachfolgend im Überblick:

• Grundsatz 1: Wir erhalten und verbessern die bestehenden Freiwilligendienste, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD).

• Grundsatz 2: Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienst-Vereinbarungen für unter 27-Jährige in FSJ, FÖJ und BFD.

• Grundsatz 3: Wir verbessern die finanziellen Rahmenbedingungen für Freiwillige.

• Grundsatz 4: Wir sorgen für Wertschätzung und Anerkennung, und zwar nicht nur während des Jahres, sondern auch für die Zeit danach.

• Grundsatz 5: Wir verbessern den Freiwilligendienst für Menschen mit besonderen Lebensumständen, Behinderungen und anderen schwierigen Voraussetzungen. (Quelle: BMFSFJ)

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