Albstadt/Haigerloch

Fehler auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl: In Albstadt und Weildorf wird jetzt nachgedruckt

16.05.2019

von Holger Much, Daniel Seeburger

Fehler auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl: In Albstadt und Weildorf wird jetzt nachgedruckt

© Privat

Ein Ausschnitt des Stimmzettels für die Weildorfer Ortschaftsratswahl.

In den vergangenen Tagen und Wochen wurden die Stimmzettel für die Kommunalwahlen verschickt. Einige der Wähler staunten nicht schlecht, als sie ihre Post aufmachten. Die Stimmzettel waren fehlerhaft. Jetzt lässt Albstadt 55.000 Stimmzettel nachdrucken. Auch für die Ortschaftswahl in Haigerloch-Weildorf wurde nachgedruckt.

Ein Ehepaar aus Haigerloch-Weildorf war verblüfft, als es die Unterlagen zur Ortschaftsratswahl für die Haigerlocher Teilgemeinde öffnete. Sie hatten Briefwahlunterlagen angefordert. Oben auf dem amtlichen Stimmzettel stand: „Sie haben insgesamt 9 Stimmen“ und einige Zeilen weiter unten: „Wenn Sie mehr als insgesamt 9 Stimmen abgeben, ist der Stimmzettel ungültig!“

Unten auf dem Weildorfer Stimmzettel ist dann vermerkt: „Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie insgesamt nicht mehr als 11 Personen eine Stimme gegeben haben!“

Verwirrung um die Stimmenzahlen

Ja was denn nun? Neun Stimmen oder elf Stimmen? Die beiden Weildorfer Wähler waren verunsichert, schrieben am vergangenen Freitagabend eine E-Mail ans Haigerlocher Rathaus, wiesen auf die Unstimmigkeiten hin und verschickten zur Verdeutlichung einen Scan des fehlerhaften Stimmzettels.

Fehler auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl: In Albstadt und Weildorf wird jetzt nachgedruckt

© Privat

Sie haben neun Stimmen, dürfen aber nicht mehr als elf Stimmen abgeben: Der Stimmzettel für die Weildorfer Ortschaftsratswahl ist fehlerhaft.

Bei der Stadt ließ man sich mit der Beantwortung der Frage Zeit bis zum Dienstag, 14. Mai. „Leider hat unser Wahlvorstand bemerkt, dass diese Stimmzettel falsch sind“, heißt es in der Anwort, die per E-Mail bei den beiden Wählern ankam. Und weiter: „Dennoch haben Sie nur 9 Stimmen und keine 11.“

Ein mulmiges Gefühl blieb

Die beiden Weildorfer gingen davon aus, dass eine Wahl gültig ist - auch wenn der Stimmzettel, mit dem gewählt wird, fehlerhaft ist, und haben zwischenzeitlich gewählt. Trotzdem blieb ein mulmiges Gefühl.

Aus nachvollziehbaren Gründen. Denn eine demokratische Wahl muss unter anderem geheim sein. Man darf also anhand des Stimmzettels nicht darauf schließen können, wer die Kreuzchen gemacht hat. Wenn nun aber die Stimmzettel für die Briefwahl nicht identisch sind mit den Wahlzetteln, die zur Wahl in der Wahlkabine benutzt werden, könnte eventuell auf die Wähler geschlossen werden, so die Befürchtung.

Landratsamt gibt Entwarnung

Das sieht die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt anders. Die Stimmzettel für die Ortschaftsratswahl in Weildorf seien noch nicht verschickt und nach Feststellung des Fehlers neu gedruckt worden, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Lediglich die Briefwahlunterlagen seien bereits versendet worden.

In der Stellungnahme heißt es weiter: „Auf dem Merkblatt und dem Stimmzettel oben wurde die richtige Anzahl der Stimmen: 9 angegeben. Lediglich in der untersten Zeile ist im Hinweis die falsche Zahl ‚11 Personen‘ enthalten“.

Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt verweist auf die „öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats sowie der Wahl der Kreistags“. In den Ziffern 6.4 und 6.6 werde darauf hingewiesen, „dass bei Mehrheitswahl nur eine Stimme pro Bewerber und nur so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind, abgegeben werden dürfen.“

Kein Grund zur Wahlanfechtung

Es bestehe nach dem Kommunalwahlrecht kein gesetzlicher Grund, die Wahl anzufechten oder für ungültig zu erklären, so die Mitteilung des Landratsamts. Die bereits mit Briefwahl abgegebenen Stimmzettel würden gewertet und seien nicht aufgrund des fehlerhaften Hinweises ungültig. „Es lassen sich keine Rückschlüsse auf die Wähler ziehen, da alle Stimmzettel aus der Briefwahl gemischt werden und es hier dann alte und neue Stimmzettel gibt“, heißt es weiter.

Fehler auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl: In Albstadt und Weildorf wird jetzt nachgedruckt

© Pascal Tonnemacher

Gemeinderat Albstadt: der Wahlzettel.

Auch in Albstadt hat das mit den Stimmzetteln nicht geklappt. Kleine Ursache, große Wirkung: Weil aus einem Mario ein Marco wurde, letztlich also nur, weil aus einem, „i“ ein „c“ wurde, muss die Stadt Albstadt ihre Wahlzettel neu drucken. Der Auftrag für 55.000 neue Zettel, bei denen der Fauxpas behoben wurde, wurde bereits erteilt, die korrigierten Wahlunterlagen sind bereits im Druck, informiert Baubürgermeister Udo Hollauer.

Zusätzliche Kosten von 38.000 Euro

Am 10. Mai, so informierte die Stadtverwaltung am Donnerstag in einer Pressemitteilung, wurde festgestellt, dass sich im Stimmzettelblock für die Wahl des Albstädter Gemeinderats am 26. Mai 2019 der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Das Regierungspräsidium Tübingen habe auf Nachfrage der Stadtverwaltung verfügt, so Hollauer weiter, dass die Kommune neue Unterlagen drucken und verschicken müsse. Der Druck der 55.000 Unterlagen kostet die Stadt laut Aussage des Baubürgermeisters nun 38.000 Euro.

Mit den neuen Unterlagen geht den Wahlberechtigten auch ein Informationsschreiben zu, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden.

Am 25. Mai müssen die Bürger ihre Wahlunterlagen spätestens im Briefkasten haben. Das, so ist man bei der Albstädter Stadtverwaltung sicher, klappt zeitlich auf jeden Fall.

Briefwähler müssen sich keine Sorgen machen

Wer bereits per Briefwahl seine Stimme abgegeben habe, beruhigt Udo Hollauer, müsse sich dennoch keine Sorgen machen. Bereits von Briefwählern ausgefüllte und abgegebene, beziehungsweise abgeschickte Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind dennoch gültig und werden bei der Auszählung ohne Einschränkung berücksichtigt. Auch diesbezüglich habe man sich ausdrücklich beim Regierungspräsidium informiert.

Alle anderen bereits zugestellten Stimmzettel für die Europawahl, die Wahl des Kreistags und die Wahl der Ortschaftsräte von Albstadt sind, so informiert die Stadtverwaltung, nicht betroffen.

Diesen Artikel teilen: