Fahrlässige Tötung: Amtsgericht Albstadt verurteilt ehemalige Heimleiterin

Von Dagmar Stuhrmann

Das Albstädter Amtsgericht verhängte wegen fahrlässiger Tötung eine nicht alltägliche Strafe gegen die 50-Jährige.

Fahrlässige Tötung: Amtsgericht Albstadt verurteilt ehemalige Heimleiterin

Das Amtsgericht Albstadt verurteilt ehemalige Heimleiterin wegen fahrlässiger Tötung.

Diese Woche musste sich die ehemalige Leiterin einer Senioreneinrichtung im Raum Albstadt wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Albstadt verantworten.

Ihr wurde vorgeworfen, vor zwei Jahren den Tod eines 91-Jährgen begünstigt zu haben, weil in der Einrichtung die Tür zu einer Treppe nicht verschlossen gewesen war. Der Senior war nach einem Sturz seinen Verletzungen erlegen.

Streitfrage: Gab es eine klare Anweisung an die Mitarbeiter?

Bei der Streitfrage vor Gericht ging es im wesentlichen darum, ob die Angeklagte ihren Mitarbeitern die Anweisung gegeben hatte, die fragliche Tür abzuschließen, oder ob sie dies nicht getan hatte.

Gericht und Staatsanwaltschaft sahen den Sachverhalt so, dass eine solche klare Anweisung nicht erfolgt sei und die Angeklagte damit die Sorgfaltspflicht missachtet habe.

Geldstrafe plus Fahrverbot statt kurzer Freiheitsstrafe

Die ehemalige Heimleiterin wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro und einem Fahrverbot von vier Monaten verurteilt.

Juristische Laien dürften sich über das Fahrverbot in diesem Zusammenhang wundern. Die Erklärung ist einfach: Das Gesetz lässt es zu, dass in Ausnahmefällen von der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unter sechs Monaten abgesehen werden kann, wenn eine Straftat stattdessen mit einer Geldstrafe und zusätzlich mit einem Fahrverbot geahndet wird. Von dieser Möglichkeit hat das Amtsgericht Albstadt in diesem Fall Gebrauch gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.