Balingen

FFP2-Maske plus negativer Test: Schärfere Maßnahmen für Besucher im Zollernalb-Klinikum

08.02.2021

von Pressemitteilung

FFP2-Maske plus negativer Test: Schärfere Maßnahmen für Besucher im Zollernalb-Klinikum

© Zollernalb-Klinikum

Zutritt nur noch mit Schnelltest: Das Klinikum krempelt die Besucherordnungen temporär um.

Auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnungen gelten im Zollernalb-Klinikum ab dem 9. Februar verschärfte Maßnahmen bei der Besucherregelung für stationäre Patienten. Das teilt das Klinikum in einer Pressemitteilung mit.

Das Betreten des Zollernalb-Klinikums an beiden Standorten ist für Besucher von stationären Patienten, die das Klinikum weiterhin nur mit Sondergenehmigung betreten dürfen, nur noch unter Voraussetzung eines negativen Antigentests und Tragen einer FFP2-Maske oder eines Atemschutzes eines vergleichbaren Standards gestattet.

Die Maßnahmen werden an den Sicherheitskontrollen an den Eingängen der beiden Kliniken überprüft und entsprechend umgesetzt. Ein bereits vorhandenes Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden (bei Antigentests) beziehungsweise 72 Stunden (bei PCR-Tests) sein. Ausnahmsweise kann ein Test vor Ort zum Selbstkostenpreis durchgeführt werden.

Was außerdem gilt

Sondergenehmigungen gibt es in besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung.

Es wird nach telefonischer Abklärung mit dem zuständigen Arzt über begründete Ausnahmen entschieden. Die generellen Besuchseinschränkungen bleiben weiterhin bestehen.

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