Geislingen

FDP-Anfrage im Landtag zum Absetzgelände am Geislinger Waldhof: Staatsministerium gibt Antworten

21.06.2022

Von Daniel Seeburger

FDP-Anfrage im Landtag zum Absetzgelände am Geislinger Waldhof: Staatsministerium gibt Antworten

© Rosalinde Conzelmann

Ob der Wasserturm erhalten bleibt, steht noch in den Sternen.

Der FDP-Abgeordnete Georg Heitlinger hat eine Kleine Anfrage im Landtag bezüglich der Planung eines neues Absetzgeländes für die Bundeswehr am Waldhof gestellt. Neue Erkenntnisse seitens des Staatsministeriums gab es allerdings nicht.

Bei der Frage nach der Priorisierung der Gelände bei der militärischen Prüfung zählte das Ministerium die Standorte auf, die in der näheren Auswahl gewesen sind. Die Suche nach einem Einsatzgelände sei in Abstimmung von Bund und Land erfolgt.

Die Kriterien für das Ersatzgelände leiten sich nach dem militärischen Bedarf, so die Information des Verteidigungsministeriums. Das Gelände müsse sich in geeigneter Entfernung zum Standort Calw befinden. „Die Staatsdomäne Waldhof befindet sich unter diesen Bedingungen in gerade noch akzeptabler Entfernung zum Standort Calw. Eine großzügigere Anpassung der gebotenen Kriterien ist nicht möglich“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.

Truppenübungsplätze fallen weg

Eine Erweiterung des Suchradius‘ sei aus militärischer Sicht nicht möglich. Das ist dann auch einer der Gründe, der dem Truppenübungsplatz Heuberg in Meßstetten entgegensteht. Dazu kommt, „dass die Schieß- und Gefechtsausbildung auf dem Truppenübungsplatz (...) einer Nutzung des Truppenübungsplatzes als Absetzgelände entgegensteht.“ Hier gingen „zwingende Maßnahmen zur Sicherstellung der gebotenen Sicherheit einher, zu denen immer großräumige Absperrmaßnahmen und Betretungsverbote gehören.“ Zudem sei die Nutzung des Luftraums über dem Truppenübungsplatz beschränkt, um die Sicherheit gewährleisten zu können. Der frühere Truppenübungsplatz Münsingen scheide als Ersatzgelände aus, da er weiter von Calw entfernt ist als der Waldhof. Der frühere Truppenübungsplatz in Münsingen sei zwischenzeitlich Teil des von der UNESCO anerkannten Biosphärengebiets Schwäbische Alb.

Verlust von Ackerflächen

Auch zum Verlust von Ackerflächen will das Staatsministerium noch keine Angaben machen. Wie viel Ackerfläche bei der Staatsdomäne Waldhof insgesamt aufgegeben werden muss, stehe noch nicht fest. „Auch steht noch nicht fest, inwieweit das Gelände weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann“, so das Staatsministerium. Das Land werde sich dafür einsetzen, dass möglichst viel Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden kann.

Ob der Wasserturm entfernt wird oder erhalten werden kann, ist weiterhin unklar. Das sei Gegenstand weiterer Prüfungen, so das Staatsministerium.

Kein Einsatz von Feuerwehren

Die Rettung von Fallschirmspringern aus Bäumen durch Gemeindefeuerwehren sei nur in wenigen Fällen notwendig, heißt es in der Antwort des Staatsministeriums an den FDP-Abgeordneten. „Das Bundesministerium der Verteidigung hat mitgeteilt, dass nicht damit gerechnet werde, dass im Rahmen des Fallschirmsprungdienstes vor Ort Personal der Bundeswehr aus Bäumen gerettet werden muss, da die Sicherheitsvorkehrungen beim Sprungdienst Baumlandungen nahezu ausschließen. Darüber hinaus wäre das sichere Verhalten bei Baumlandungen Teil der Ausbildung“, heißt es in dem Schreiben.

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