Albstadt

Eyachstraße in Laufen: Mitte Juli beginnt die Stadt mit den Arbeiten zur Erschließung

30.06.2021

Von Holger Much

Eyachstraße in Laufen: Mitte Juli beginnt die Stadt mit den Arbeiten zur Erschließung

© Holger Much

Am 12. Juli soll es mit den Arbeiten in Laufen losgehen. Der Teil der Eyachstraße, der ab kommen den Monat erschlossen wird, ist beige eingezeichnet.

Nur ein Teil des ursprünglich vorgesehenen Bereiches „Eyachstraße/Scheibenbühlstraße“ wird ausgebaut, da der Stadt Albstadt in der Scheibenbühlstraße die notwendigen Flächen fehlen, die sich noch in Privatbesitz befinden. Die Anwohner, die sauer sind über die extrem hohen Erschließungsbeiträge, die auf sie zukommen, könnten theoretisch klagen - aber erst, wenn ihnen die Bescheinigung des Erschließungsbeitrags zugestellt wurde.

Der Bereich „Eyachstraße/Scheibenbühlstraße“ wird nun definitiv erschlossen. Vermutlich am 12. Juli wird das Bauunternehmen Müller mit den Arbeiten beginnen, die laut Stand der aktuellen Planung im Mai 2022 beendet sein sollen. Die Bauarbeiten wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Mai an die Firma Clemens Müller vergeben - wir berichteten.

Die Anwohner sind sauer

Die Angelegenheit um die Erschließung der Laufener Eyachstraße schlägt seit einigen Monaten hohe Wellen: Die Anwohner sind sauer über die teils extrem hohen Summen, die auf die einzelnen Hausbesitzer zukommen.

Erster Teil der Straße wurde 1964 abgerechnet

Die Erschließungsbeiträge für den Verlauf der Scheibenbühlstraße ab der Brücke bis zum Grundstück Scheibenbühlstraße 80 wurden bereits von der damaligen Gemeinde Laufen im Jahr 1964 abgerechnet. Doch können die aktuell betroffenen Anlieger nun, nachdem der Baubeschluss vorliegt, eigentlich noch rechtlich dagegen vorgehen? Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt.

Bescheinigung des Erschließungsbeitrags wird zugestellt

„Momentan liegt nur der Baubeschluss vor. Gegen den kann nicht vorgegangen werden“, erläutert Bernd Michael Abt, Leiter des Amtes für Bauen und Service der Stadt Albstadt. Doch irgendwann demnächst wird den betroffenen Anliegern jeweils eine Bescheinigung des Erschließungsbeitrags zugestellt werden.

Widerspruch ist erst nach Bescheid möglich

Dieser Bescheinigung liegt auch eine Rechtsmittelbelehrung bei. Ab diesem Zeitpunkt kann Widerspruch eingelegt werden. Der wird von der Stadt geprüft. Und falls dieser Widerspruch abgelehnt würde, so erläutert Abt weiter, dann könne als nächster Schritt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage eingereicht werden.

Nur ein Teil des beabsichtigten Bereichs erschlossen

Der zur Erschließung anstehende Bereich „Eyachstraße/ Scheibenbühlstraße“ wird von der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Eyachstraße 15 bis zum südlichen Ende des Einmündungsbereichs der Scheibenbühlstraße zusammen mit der zwischen den Grundstücken Eyachstraße 32 und Eyachstraße 33 verlaufenden Stichstraße als Erschließungsabschnitt festgelegt.

Eyachstraße in Laufen: Mitte Juli beginnt die Stadt mit den Arbeiten zur Erschließung

© Holger Much

Nur die Eyachstraße wird ausgebaut. Zum Ausbau der Scheibenbühlstraße, die links von der Eyachstraße abzweigt, fehlen der Stadt Flächen, die sich noch in privatem Besitz befinden.

Es wird also nur ein Teil des ursprünglich beabsichtigten Bereichs erschlossen - nämlich ohne den Teil der Scheibenbühlstraße.

Grundstücke befinden sich noch in privatem Besitz

Der fällt weg, da sich Teile der für den breiteren Ausbau benötigten Grundstücke noch in privatem Besitz befinden. Da sich diese für den Ausbau notwendigen Flächen noch nicht in städtischem Eigentum befinden, könne die erstmalige endgültige Herstellung der gesamten „Erschließungsanlage“, wie es in der Sitzungsvorlage zum Technischen- und Umweltausschuss heißt, derzeit nicht erfolgen.

Scheibenbühlstraße bleibt außen vor

Die Stadt bemühe sich seit Jahren darum, die letzten, noch nicht im Eigentum der Stadt Albstadt stehenden erforderlichen Straßenflächen zu kaufen. Die betreffenden Flächen liegen laut Sitzungsvorlage im Bereich der Grundstücke Eyachstraße 29 und Eyachstraße 33. Weil diese Grundstücke weiterhin nicht der Stadt gehören, kann also auch dieser Teil der Scheibenbühstraße nicht ausgebaut werden, sondern nur der Bereich der Eyachstraße.

Stadt holt sich Rat einer Fachanwältin

Diese Möglichkeit der Bildung eines Abschnitts, so ist der Sitzungsvorlage zu entnehmen, wurde mit einer Fachanwältin für Erschließungsbeitragsrecht aus einer Stuttgarter Kanzlei abgeklärt. Damit zusammen hängt dann eben auch der Umstand, die Erschließungskosten nur für bestimmte Abschnitte einer Anbaustraße zu ermitteln.

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