Albstadt

Erzieherin ohrfeigt beißendes Kind: Ebinger Waldorfkindergarten arbeitet Vorfall auf

06.06.2019

Von Pascal Tonnemacher

Erzieherin ohrfeigt beißendes Kind: Ebinger Waldorfkindergarten arbeitet Vorfall auf

© Pascal Tonnemacher

Der Waldorfkindergarten liegt neben der Schalksburgschule in Ebingen.

Nachdem eine Erzieherin Ende März im Albstädter Waldorfkindergarten ein Kind nach einem Biss aus Reflex geohrfeigt hat, arbeitet die Einrichtung mit präventiven Maßnahmen an strukturellen Problemen. Laut Kommunalverband berichtet die Leitung von vielen verhaltensauffälligen Kindern in der Einrichtung, die zur Überforderung der beschuldigten Mitarbeiterin geführt haben sollen.

Eine Erzieherin hat im Albstädter Waldorfkindergarten Ende März ein Kind, das sie gebissen hatte, aus Reflex geohrfeigt. Davon geht der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) aus, der die Kindertagesstätten im Land berät und beaufsichtigt. Auch der Kindergartenträger bestätigt unserer Zeitung den Vorfall.

Der Kommunalverband hat – nachdem die Einrichtung den Vorfall sofort gemeldet hatte – dazu Gespräche unter anderem mit dem Träger, Kollegen und der beschuldigten Erzieherin geführt.

Verfahren gegen Erzieherin wird eingestellt

Ein Gespräch mit den Eltern hat laut dem Trägerverein der Einrichtung zu keiner Klärung geführt, weitere Gesprächsangebote wurden abgelehnt. Das Kind hat zwischenzeitlich die Einrichtung verlassen.

Ein Verfahren gegen die Erzieherin ist nach einer Anzeige laut Staatsanwaltschaft gegen Zahlung von 400 Euro eingestellt worden.

„Die Elternschaft steht geschlossen hinter der pädagogischen Arbeit und dem gesamten Personal der Einrichtung und auch hinter der betroffenen Erzieherin“, sagt Holger Bosch, Vorstandsmitglied des Trägervereins.

Erzieherin bedauert Vorfall und darf weiter in Einrichtung arbeiten

Die Angestellte arbeitet nach einer vierwöchigen Freistellung mittlerweile wieder in der Kita. Laut Kommunalverband hat sie sich bei den Eltern entschuldigt, großes Bedauern bekundet und muss den Vorfall in einer sogenannten Einzelsupervision aufarbeiten.

Eine Supervision ist eine spezielle Form der persönlichen Beratung durch eigens ausgebildete Supervisoren, die generell mit der Person einen bestimmten Prozess oder Sachverhalt prüfen und verbessern.

Einrichtung nimmt Vorfall sehr ernst

Deshalb habe auch der KVJS keine Einwände, sie weiterhin als Fachkraft in der Einrichtung einzusetzen. Das Kindeswohl war und ist in der Einrichtung nicht gefährdet.

„Der Vorfall wird von uns sehr ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet, dabei werden wir durch den KVJS und eine insofern erfahrene Fachkraft beraten und betreut“, sagt Bosch.

Viele verhaltensauffällige Kinder sollen Mitarbeiterin überfordert haben

Der Waldorfkindergarten hat nach Aussagen der Einrichtungsleitung gegenüber dem Kommunalverband viele verhaltensauffällige Kinder und Kinder in der Eingewöhnung, was zu einer Überforderung der Mitarbeiterin geführt habe. Das teilt der Kommunalverband mit.

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Die Elternschaft steht geschlossen hinter der pädagogischen Arbeit und dem gesamten Personal der Einrichtung und auch hinter der betroffenen Erzieherin. Holger Bosch, Vorstandsmitglied des Trägervereins

Der Vorfall wird von uns sehr ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet, dabei werden wir durch den KVJS und eine insofern erfahrene Fachkraft beraten und betreut. Holger Bosch, Vorstandsmitglied des Trägervereins

Der KVJS und der Träger haben deshalb vereinbart, dass diese Überforderungssituation aus organisatorischer Sicht des Trägers überprüft und gegebenenfalls auch behoben wird. Außerdem soll es eine Teamfortbildung zum Thema und zum Umgang mit Belastungsgrenzen in der pädagogischen Arbeit geben.

Bis die präventiven Maßnahmen für die Zukunft abgeschlossen sind, bleibt der KVJS mit der Einrichtung und der Mitarbeiterin im Gespräch.

Wie Kommunalverband und Kindergärten bei Vorfällen reagieren können

Reinhold Grüner, Leiter des Landesjugendamts, erklärt im Gespräch mit unserer Zeitung, welche Möglichkeiten der Einrichtung und dem Kommunalverband bei möglichen Vorfällen zur Verfügung stehen.

Wenn Mitarbeiter gegen Pflichten und Regeln, die im Arbeitsvertrag enthalten sind, verstoßen, kann ein Kindergartenträger – wie jedes andere Unternehmen – seine Mitarbeiter abmahnen oder im schlimmsten Fall entlassen.

Im Falle einer Kindertageseinrichtung wäre das auch ein Verstoß gegen die Konzeption der Einrichtung, in der Menschenbild und pädagogische Mittel genau festgelegt sind.

Kita muss Vorfälle beim Kommunalverband melden

Alle Kindertagesstätten im Land müssen Vorfälle dem KVJS melden. Einrichtungen müssen dem Kommunalverband sogar bereits den Verdacht melden, wenn von Mitarbeitern eine Gefahr ausgehen und das Kindeswohl gefährdet sein könnte.

Dann bittet der KVJS den Träger um eine Stellungnahme, in manchen Fällen besuchen Mitarbeiter des Verbands auch die Einrichtung. Sie führen dann Gespräche mit Elternvertretern, Beschäftigten und auch mit den Kindern, um einen möglichen Vorfall aufzuklären.

Möglich sind Auflagen oder Beratungsangebote als Reaktion

Gibt es Übergriffe oder Gewaltfälle, stehen dem KVJS verschiedene Instrumente zur Verfügung. Der Kommunalverband kann beispielsweise Auflagen oder Schulungen vorschreiben. Er kann den Träger verpflichten, mehr Personal einzustellen oder Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen.

In gravierenden Fällen kann einem Mitarbeiter auch die Tätigkeit in ebendieser Einrichtung untersagt werden. Die Betriebserlaubnis der Einrichtung kann erst in Extremfällen widerrufen werden.

Betreuungsvertrag kann in Extremfällen gekündigt werden

Sind Kinder wiederum aggressiv gegenüber anderen und sogenannte weiche pädagogische Mittel ausgeschöpft, kann der Betreuungsvertrag mit den Eltern in Extremfällen auch gekündigt werden. Denn auch dann liegt eine mögliche Kindeswohlgefährdung vor.

Zuvor wird versucht, herauszufinden, woher das Verhalten rührt, es werden auch Behandlungen oder Therapien in Betracht gezogen. Bei seelischen Behinderungen stehen integrative Angebote zur Verfügung.

Außerdem können zusätzliche Kräfte angefordert oder die Gruppen verkleinert werden. Auch so werde die Situation für Kind und Kita erträglich.

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