Albstadt

Erstmal Pause: Die streitbaren Lautlinger Bürgerinitiativen wollen Ruhe einkehren lassen

23.05.2019

Von Dagmar Stuhrmann

Erstmal Pause: Die streitbaren Lautlinger Bürgerinitiativen wollen Ruhe einkehren lassen

© Dagmar Stuhrmann

Umstrittene Aussagen: Über die Plakate der ELB wurde in den vergangenen Monaten heftig diskutiert.

Die Interessengemeinschaft der Bundesstraßenanlieger und die Engagierten Lautlinger Bürger plädieren beide für Zurückhaltung bis zum Einstieg ins Planfeststellungsverfahren.

Das Thema Ortsumfahrung spaltet Lautlingen. Seit Monaten spielen die Bürgerinitiativen den Ball hin und her, ohne dass es bislang zu einer Annäherung oder gar Lösung gekommen wäre.

Graben ist schwer zu überbrücken

Auf der einen Seite sind da die Befürworter einer teiluntertunnelten Trasse nach Plänen des Lautlinger Bauingenieurs Alfred Müller, auf der anderen die Bundesstraßenanlieger, die die oberirdische Umfahrung, mit der das Regierungspräsidium (RP) ins Planfeststellungsverfahren gehen möchte, schnellstmöglich umgesetzt sehen wollen. Der Graben, so scheint es, lässt sich nur schwer überbrücken.

Jetzt ist das RP am Zug

Nun aber haben beide Gruppierungen signalisiert, dass sie bis zum Einstieg ins Planfeststellungsverfahren, der spätestens Anfang 2020 erfolgen soll, Ruhe einkehren lassen wollen. „Alle Beteiligten sollten das Thema jetzt öffentlich ruhen lassen und das Regierungspräsidium planen lassen“, sagt Thomas Schmid von der Interessengemeinschaft der Bundesstraßenanwohner.

Hält das RP dieses Mal den Termin?

„Wir von der Bürgerinitiative ELB sind der Meinung, dass jetzt endlich das RP Tübingen am Zug ist“, sagt auch ELB-Sprecher Günther Kirschbaum. Die Planungen des RP und die dazu gehörenden Daten zu den Kosten und den Konsequenzen für den Ort Lautlingen und die Landschaft seien längst überfällig. „Warten wir jetzt das Planfeststellungsverfahren ab. Dann können wir vergleichen und bewerten.“ Er hoffe, so Kirschbaum, dass das RP dieses Mal den Termin zur Eröffnung des Planfeststellungsverfahren einhalte.

Spekulationen sind erlaubt

Im Zusammenprall der Meinungen geht es um Kosten und um die Frage, wie lange der Zeitverzug im Falle einer Umplanung durch das RP wäre. Spekulationen sind erlaubt, sichere Aussagen zur Zeitschiene kann jedoch keine Seite liefern.

Die ELB setzen sich vehement und mit Plakataktionen für die von ihnen ins Spiel gebrachte Alternativtrasse ein, für die Bundesstraßenanlieger hingegen kommt eine Umplanung nicht in Frage. „Denn dann können wir, die seit Jahrzehnten unter dem Straßenlärm und den Abgasen leiden, einpacken“, sagt Edwin Schreyeck.

Planung ist fortgeschritten

„Wir folgen in soweit der Auffassung des grünen Verkehrsministers Hermann, der allein schon aufgrund der fortgeschrittenen Planungen der Antragstrasse jetzt eine Neuplanung entsprechend der Alternative nicht mehr guten Gewissens empfehlen kann.“

Im Mittelpunkt des Streits steht die Überzeugung, die jeweils favorisierte Trasse sei die bessere: So bewerten die ELB die von ihnen abgelehnte, aber vom RP verfolgte Antragstrasse – die oberirdische Umfahrung des Ortes im Süden – als die schlechteste von allen einst diskutierten Varianten.

Rückblick auf die Variantenuntersuchung

Die Interessengemeinschaft der Anwohner dagegen weist darauf hin, dass die 1991 vom RP angestellte Variantenuntersuchung ergeben hatte, dass die Variante 1A, auf der die heute unter dem Kürzel 1G1 firmierende Antragstrasse basiere, zwar am schlechtesten abschnitt, was die Umweltverträglichkeitsprüfung angeht.

Die Variante 1B, die ebenfalls einen Bühl-Tunnel vorsah, sei allerdings als zweitschlechteste, auch unter Umweltverträglichkeitsgesichtspunkten, bezeichnet worden. Beide zwischenzeitlich im Fokus stehende Trassen bildeten das Schlusslicht in der Bewertung.

Innerörtlicher Tunnel galt in den 90er Jahren als Maximallösung

„Sieger“ war Anfang der 90er Jahre die Variante 4B, die einen innerörtlichen Tunnel vorsah. Allerdings war 1996 klar, dass diese Maximallösung nicht weiterverfolgt würde. Der Albstädter Gemeinderat sprach sich daraufhin, dem Ortschaftsratsbeschluss folgend, für die Südumfahrung aus.

Ortsferner Verlauf als Vorteil gewertet

Als Vorteil wurde damals der überwiegend ortsferne Verlauf der Trasse mit einer Ausnahme bei der Umfahrung des Höhenrückens Bühl gesehen, wo die Entfernung zur Bebauung etwa 75 Meter betragen würde.

Baugebiet Risslinger ist strittiges Thema

Strittig ist bei den Bürgerinitiativen auch das Thema geplantes Baugebiet Risslinger. Während die ELB davon sprechen, dass 50 Bauplätze durch die oberirdische Lösung wegfielen, geht die Anlieger-Interessengemeinschaft davon aus, dass das Baugebiet dennoch verwirklicht werden könnte.

Wenn in Weilstetten, so ihr Argument, in einem neuen Wohngebiet direkt an die B 463 bzw. die Lärmschutzwand herangerückt werden dürfe, wobei 50 Meter Abstand sicher unterschritten würden, dann müsse dies auch für Lautlingen gelten.

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