Entfristungsantrag: Arbeitsgericht Reutlingen weist Klage gegen Lebenshilfe Zollernalb ab

Von Rosalinde Conzelmann

Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Reutlingen wies am Mittwoch die Klage einer Frau aus einer Gemeinde des Kleinen Heubergs ab: Sie hatte gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrags als Schulbegleiterin bei der Lebenshilfe Zollernalb geklagt. Beim zweiten Verhandlungstermin im Balinger Rathaus wurde auch der Lebenshilfe-Geschäftsführer gehört. Die Klägerin lehnte den Vorschlag des Gerichts zur gütlichen Einigung ab und kündigte an, in die zweite Instanz zu gehen.

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