Elf Sitze, aber nur sechs Kandidaten: Spannung bis zum Schluss bei Schörzinger Ortschaftsratswahl

Von Daniel Seeburger

Noch vier Tage bis zur Kommunalwahl. Nicht in allen Gemeinden des Oberen Schlichemtals wird es spannend werden. In Schörzingen schon. Dort treten sechs Kandidaten für den Ortschaftsrat an, allerdings müssen elf Sitze besetzt werden.

Elf Sitze, aber nur sechs Kandidaten: Spannung bis zum Schluss bei Schörzinger Ortschaftsratswahl

Wer wird die Geschicke der Gemeinde im Schörzinger Bürgerhaus in den nächsten fünf Jahren lenken?

Die Suche nach Kandidaten im Vorfeld der Kommunalwahl gestaltete sich in Schörzingen schwierig. Rund 60 Schörzinger sind von den Machern der Liste Unabhängige Bürger Schörzingen gefragt worden, ob sie kandidieren würden. Die meisten sagten ab. Nur sechs Bewerber stellen sich zur Verfügung, darunter die Ortschaftsräte Knut Bayer, Tommy Geiger, Karl-Heinz Koch, Harald Schmuck und Andreas Seng. Mit Werner Scherrmann steht lediglich ein Kandidat zur Verfügung, der bisher noch nicht im Ortschaftsrat vertreten ist.

Sechs Ortschaftsräte kandidieren nicht mehr

Nicht mehr kandidieren wird Ortsvorsteherin Birgit Kienzler. Aber auch Klaus Hauschel, Jens-Uwe Saat, Heiko Gerstenberger, Ute Hattler und Stefan Probst treten nicht mehr an. Lediglich Heiko Gerstenberger bleibt in der Kommunalpolitik. Er kandidiert für den Schömberger Gemeinderat.

Eine ähnliche Situation, nur nicht ganz so dramatisch, bot sich bis vor kurzem in Schömberg. Auf der Liste der Freien Bürger treten 13 Kandidaten für die 14 Sitze im Stadtparlament an. Erst in den vergangenen Wochen erklärten sich mit Albert Redl und Walter Schempp bereit, im Falle einer Wahl ins Gremium einziehen zu wollen. Allerdings stehen die beiden nicht auf dem Stimmzettel und müssen von den Wählern hinzugefügt werden.

Weitere mögliche Kandidaten in Schömberg?

Auf den Stimmzettel hinzugefügt können aber auch noch weitere Namen. In Schömberg kursieren im Vorfeld der Wahl dann auch noch zusätzliche mögliche Kandidaten, die über ein eventuelles Vereinsticket Stimmen sammeln könnten.

In Schörzingen gibt es solche Überlegungen auf Vereinsebene offensichtlich nicht. Die Schörzinger Vereine hätten sich bisher nicht für einen oder mehrere Kandidaten ausgesprochen, die nicht auf der Liste stehen, heißt es aus gut informierter Quelle. Man darf sich also überraschen lassen, wer am Sonntag in den Ortschaftsrat gewählt wird.

Ursachensuche: Weshalb ist die Bereitschaft zur Mitarbeit so gering?

Weshalb in Schörzingen die Bereitschaft zur Mitarbeit im Ortschaftsrat so gering ist und die Suche nach Kandidaten so mühsam war, kann nur vermutet werden. Ein Grund könnte die Entscheidung des Schömberger Gemeinderats gewesen sein, gegen das Votum des Schörzinger Ortschaftsrats die unechte Teilortswahl abzuschaffen.

Nachvollziehbar ist die Konsequenz daraus allerdings nicht. Denn die Handlungsmöglichkeiten des Ortschaftsrats werden durch die unechte Teilortswahl kaum tangiert. Es geht lediglich darum, dass die Schörzinger Kandidaten für den Schömberger Gemeinderat in beiden Stadtteilen gewählt werden und es nicht mehr wie bisher einen Schlüssel für die Verteilung der Mandate gibt.

Es dürfte also spannend werden bei der Kommunalwahl in Schörzingen. Jeder Wähler darf maximal elf Stimmen vergeben. Werden mehr als elf Stimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig. Dabei darf man keinem der Kandidaten oder anderen wählbaren Personen mehr als eine Stimme geben. Weitere wählbare Personen können in die freien Zeilen eingetragen werden. Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, welche Person gemeint ist, ansonsten ist die Stimme ungültig. „Bedenken Sie dabei, dass es noch weitere wählbare Personen mit gleichem Namen geben kann“, heißt es auf dem Stimmzettel. Und weiter: Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.“

Ablehnungsgründe im Falle einer Wahl

Wird man gewählt, gibt es nur wenige Möglichkeiten, das Ehrenamt abzulehnen. In stehen diese Ablehnungsgründe. Wer ein geistliches Amt inne hat, ein öffentliches Amt verwaltet und die Dienstbehörde feststellt, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht mit den Dienstpflichten vereinbar ist, wer bereits zehn Jahre dem Gemeinde- oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet, wer häufig oder lang dauernd von der Gemeinde abwesend ist, anhaltend krank ist oder mehr als 62 Jahre alt ist, muss das Ehrenamt nicht annehmen.