Albstadt

Einzige Ausnahme: Das Regierungspräsidium lehnt Traufgängehütte in Burgfelden ab

29.05.2020

von Pressemitteilung

Einzige Ausnahme: Das Regierungspräsidium lehnt Traufgängehütte in Burgfelden ab

© Dagmar Stuhrmann

In diesem Bereich bei Burgfelden sollte nach Vorstellung der Stadt Albstadt eine Traufgänge-Hütte entstehen.

Bis auf eine Ausnahme hat das Regierungspräsidium der Planung der Stadt Albstadt für „Vesperhütten“ - touristisch geprägten Einkehrmöglichkeiten teils mit, teils ohne Übernachtung an den Traufgängen - zugestimmt. Einzige Ausnahme ist der Standort Burgfelden im Bereich „Waldäcker“. Während das RP die übrigen Standorte für „raumordnerisch vertretbar“ hält, sei die Planung in Burgfelden touristisch „nicht attraktiv“ und mit dem Naturschutz nicht vereinbar.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Zielabweichungsverfahren für die in Albstadt geplanten Übernachtungs- und Traufgängehütten abgeschlossen. Darüber berichtet das Regierungspräsidium Tübingen selbst in einer Pressemitteilung.

Allen Standorten wird zugestimmt - außer Burgfelden

Nach Prüfung aller für das Zielabweichungsverfahren relevanten Aspekte hat das Regierungspräsidium einer Abweichung von den im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan Neckar-Alb normierten Zielen für fast alle geplanten Standorte zugestimmt. Einzige Ausnahme ist der Standort Burgfelden im Bereich „Waldäcker“.

Die meisten Standorte sind „raumordnerisch vertretbar“

Abgesehen von dieser Ausnahme kann Albstadt die Planung für die Standorte in Laufen (Übernachtung), Margrethausen (Übernachtung), Onstmettingen (Traufgängehütte Auf Stocken und Übernachtung am Zollersteighof), Pfeffingen (Traufgängehütte) und Tailfingen (Burg; Übernachtung) weiterverfolgen. Das Regierungspräsidium hält diese Standorte für „raumordnerisch vertretbar“.

Konzeption wurde mehrfach überarbeitet

Zuvor hatte die Stadt Albstadt ihre Konzeption für Traufgänge- oder Vesperhütten - je nach Sprachregelung - auf Wunsch des Regierungspräsidiums immer wieder überarbeiten müssen. Mit dieser Entscheidung unterstützt nun das Regierungspräsidium nach mehreren Anläufen das Übernachtungs- und Traufgänge-Hüttenkonzept der Stadt Albstadt. Mit ihm, so formuliert das Regierungspräsidium in seiner Pressemitteilung, sei „eine passgenaue Entwicklung des Tourismus im Bereich der Albstädter Traufgänge vorgesehen“.

Konzentration auf manche Gebiete schont andere

So bieten die Übernachtungs- und Traufgängehütten die Möglichkeit, die Besucher in Bereiche zu lenken, die bereits jetzt eine hohe Frequenz aufweisen und so abseits gelegene Gebiete zu schonen. Die für die weitere Planung zugelassenen Standorte sind auch im Hinblick auf die jeweiligen naturräumlichen Standortcharakteristika zur Entwicklung einer touristischen Infrastruktur geeignet, informiert das Regierungspräsidium.

Burgfelder Planung sei „strukturell nicht angepasst“

Der Standort Burgfelden-Waldäcker hingegen ist laut Regierungspräsidium „auch vor dem Hintergrund des Übernachtungs- und Traufgänge-Hüttenkonzepts raumordnerisch nicht vertretbar“. Das Profil dieser Hütte gehe über das für die Zielgruppe Wanderer und Freizeitsportler Erforderliche „weit hinaus“ und solle, argumentiert das Regierungspräsidium weiter, „an einem naturschutzfachlich und naturräumlich ungeeigneten Standort umgesetzt werden“. Auch touristisch sei die Lage nicht attraktiv, meint das Regierungspräsidium.

„Maximal strukturierte Traufgängehütte“

Die „maximal dimensionierten Traufgängehütte mit langen Öffnungszeiten und Veranstaltungen“ sei, unterstreicht das RP seine Begründung, nicht an die „strukturellen Erfordernisse der Tourismusförderung und des Stadtteils Burgfelden angepasst“. Nachdem eine Reihe der geplanten Übernachtungs- und Traufgängehütten-Standorte im Landschaftsschutzgebiet liegen, ergeht, schränkt das Regierungspräsidium allerdings ein, die Entscheidung unter dem Vorbehalt, dass auch eine Abweichung von der Schutzgebietsverordnung möglich ist.

Einige Vorbehalte gelten dennoch

Verbunden ist die Entscheidung außerdem mit Nebenbestimmungen zum Beispiel zur landschaftsgerechten Einbindung der Traufgängehütten, die in der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung ist auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter rp.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

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