Tübingen

Einkaufsbummel in Tübingen: Nur mit negativem Corona-Schnelltest

08.03.2021

Von Michael Würz

Einkaufsbummel in Tübingen: Nur mit negativem Corona-Schnelltest

© Lea Irion

Shoppen in Tübingen? Nur mit Corona-Schnelltest.

In Tübingen gilt ab Dienstag eine Corona-Testpflicht für Auswärtige, die aus Landkreisen mit höheren Inzidenzen kommen. Wer also als Zollernälbler in der Tübinger Innenstadt einkaufen möchte, muss zuvor an eine städtische Teststation. Das kündigte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer am Montag an. Für die Zollernälbler könnte sich das Blatt aber bereits im Laufe des Dienstags wenden.

Von der Testpflicht betroffen ist, wer aus einem Landkreis mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 (gemeint dürfte sein: nicht fünf Tage in Folge unter 50) kommt und in der Innenstadt einkaufen oder ein Museum besuchen möchte. So will Tübingen seine Inzidenz, die aktuell bei 24,5 liegt, weiterhin tief halten. In Tübingen dürfen Einzelhändler seit Montag ihre Geschäfte wieder öffnen.

Stadt baut weitere Teststationen auf

Für die Schnelltestungen würden weitere Teststationen in der Stadt aufgebaut. „Einkaufstouristen“ erhalten dort ein städtisches Zertifikat. Wer ein solches bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, müsse mit einem Bußgeld rechnen. „Die neuen Tests sind kostenlos, völlig schmerzfrei und erhöhen den Schutz für alle“, sagte Tübingens Pandemiebeauftragte Dr. Lisa Federle. Betroffen seien laut Stadt unter anderem Gäste aus den Landkreisen Stuttgart, Reutlingen, Esslingen und eben dem Zollernalbkreis. Für Letztere allerdings könnte sich das Blatt bereits im Laufe des Dienstags wenden – dann nämlich, wenn die Inzidenz, was durchaus zu erwarten ist, den fünften Tag in Folge unter 50 bleibt.

Eingeschleppte Infektionen sollen verhindert werden

Mit der Verordnung folge man auch der Aufforderung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, so Palmer. Kretschmann hatte dazu aufgerufen, vor Ort Maßnahmen zu ergreifen, um den Einkaufstourismus einzudämmen und zu verhindern, dass Infektionen in Städte mit niedriger Inzidenz eingeschleppt werden.

Einzelhandel in umliegenden Landkreisen darf noch nicht öffnen

In Tübingen erwarte man einen großen Andrang, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. In vier umliegenden Landkreisen, darunter der Zollernalbkreis, darf der Einzelhandel schließlich (noch) nicht öffnen. Für weitergehende Lockerungen muss die Sieben-Tages-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 liegen (wir berichteten). Bereits jetzt ist aber „Click & Meet“ erlaubt. Kunden können sich feste Zeitfenster geben lassen, in denen sie sich in Geschäften beraten lassen und einkaufen dürfen.

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