Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für die Verbreitung kinderpornographischer Bilder

Von Holger Much

„Jetzt sind Sie auf dem Radar der Ermittlungsbehörden, das muss Ihnen klar sein“, redete die Richterin am Albstädter Amtsgericht dem Angeklagten ins Gewissen. Er wurde wegen Verbreitung von kinderpornographischen Schriften zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung für die Verbreitung kinderpornographischer Bilder

Vor dem Albstädter Amtsgericht wurde am Donnerstag ein Mann aus dem Zollernalbkreis wegen des Besitzes und der Weitergabe von kinderpornografischen Bildern verurteilt.

Exakt 416 Bilddateien hatte der 1962 geborene Angeklagte aus dem Zolleralbkreis auf seinem Handy gespeichert gehabt. Zudem konnte ihm nachgewiesen werden, im Laufe des Jahres 2017 Bilder mit ganz eindeutig kinder- oder jugendpornografischem Inhalt an zehn Handynummern weitergeschickt zu haben. Gegen die Inhaber dieser Handynummern wird aktuell ebenfalls ermittelt.

Der RTL-Chat als fragwürdiges Kontaktforum

Als Quelle dieser Kontakte nannte der Angeklagte den RTL-Chat. Viele Fernsehsender bieten einen SMS Chat an, auch RTL. Die Anmeldung läuft über Teletext. Dann kann man mit kostenpflichtigen SMS chatten und Kontakte knüpfen.

Die Bilder zu behalten sei ein Fehler gewesen

Hier habe er die Leute kennen gelernt, die ihm, so machte er geltend, die Bilder geschickt hätten. Die habe er gar nicht gewollt, beteuerte er mehrfach, hätte sie gleich löschen sollen und der Polizei melden. Schon gar nicht hätte er sie weiterleiten sollen. Dazu habe man ihn gedrängt, er habe sich überreden lassen. Das sei ein großer Fehler gewesen, den er sehr bereue.

Der Mann konnte durch einen Tipp aus USA gefunden werden

Eine entsprechende Behörde in den USA, berichtete einer der ermittelnden Beamten, der als Zeuge aussagte, sei bei diesen Aktionen wohl auf den Angeklagten aufmerksam geworden und habe das BKA informiert, die wiederum die Kripo vor Ort informiert habe.

Vier Polizeibeamten standen vor der Tür

Als Folge dieser Informationen standen im August 2018 morgens um sechs vier Polizeibeamte vor dem Haus, in dem der Angeklagte wohnt. Dieser sei, so berichtete der Beamte, sofort geständig gewesen und kooperativ, habe aber eventuell versucht, das Handy zunächst in einem Wäschekorb zu verbergen. Zwei Handys, eine Kamera und mehrere CDs wurden beschlagnahmt.

Bisher hat er keine psychologische Hilfe gesucht

Mit dem Gegenstand seiner Taten, so habe der Angeklagte damals vor Ort eingeräumt, habe er Probleme. Die Polizeibeamten gaben ihm den Rat, sich an die psychologische Beratungsstelle Albstadt zu wenden, was der Angeklagte aber in der Zwischenzeit nicht getan habe.

Der Angeklagte beichtete die Taten seiner Lebensgefährtin

Er habe aber alles seiner Lebensgefährtin gebeichtet, die immer noch zu ihm stehe, ihn nun aber auch kontrolliere. Dadurch sei es ihm leicht gefallen, sich von diesen Dingen seither zu distanzieren, betonte auch der Verteidiger.

Viele Pornos und tausende Sms mit eindeutigem Inhalt auf dem Handy

Auf dem einen Handy, berichtete der Polizeibeamte weiter, hätten sich neben den 416 mit den kinderpornografischen Inhalten auch zahlreiche Bilder und Videos mit Pornos mit erwachsenen Darstellern gefunden sowie rund 90 000 Sms mit Kontaktaufnahmen und Antworten, die von überwiegend sexuellem Inhalt künden.

Im RTL-Chat bestand Kontakt zu rund 150 Personen

Hier seien durchaus auch Kürzel wie „11 J.“ oder „9 J.“ oder Fragen wie „Wie alt bist Du?“ zu entdecken gewesen, berichtete der Polizeibeamte. Zudem deutete vieles darauf hin, dass zu mindestens 150 Leuten Kontakte durch den RTL-Chat bestanden.

Staatsanwältin plädierte auf Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Die Staatsanwältin plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger, der klar stellte, wie „widerlich“ solche Bilder und der Umgang mit ihnen sei, wies darauf hin, dass der Angeklagte nach wie vor in einer gefestigten Beziehung lebe und seit mehreren Jahren eine unbefristete Stelle habe, so dass eine Inhaftierung sich nur negativ auswirken könne.

Zahlreiche Auflagen für den Angeklagten

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflagen muss er jeden Wohnortwechsel sofort dem Gericht melden, ihm wird für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss 2000 Euro zu 100-Euro-Raten an den Kinderschutzbund Balingen überweisen.

Zudem muss er mindestens acht Sitzungen bei der psychologischen Beratungsstelle Albstadt oder einer vergleichbaren Stelle besuchen, um sich, so die Richterin, intensiv mit seinen Taten auseinander zu setzen.

Er war seit 14 Jahren nicht mehr straffällig

Positiv wirke sich, erläuterte die Richterin das Urteil, seine feste Beziehung aus, seine feste Arbeitsstelle sowie die Tatsache, dass der Mann, der früher wegen mehreren Fällen von Betrug zu zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen verurteilt worden war, bis auf den aktuellen Fall seit 14 Jahren nicht mehr straffällig geworden war.

Noch ein Fehltritt und es folgt die Inhaftierung

Dennoch, schärfte sie ihm ein, dass er, sollte er nochmal auch nur ansatzweise in dieser Richtung straffällig werden, nicht mehr mit einer Bewährung rechnen könne. Und er stehe nun unter Beobachtung.