Hechingen

Ein Hechinger Hundehalter, der Bürgermeister Hahn fäkal beleidigt haben soll, geht in Berufung

06.11.2019

von Hardy Kromer

Ein Hechinger Hundehalter, der Bürgermeister Hahn fäkal beleidigt haben soll, geht
in Berufung

© Volker Bitzer

Leinenpflicht für Hunde war Auslöser für die juristische Auseinandersetzung.

Dieser Prozess vor dem Hechinger Amtsgericht hatte im April für überregionales Aufsehen gesorgt.

Ein Hechinger Hundehalter wurde zu einer 600-Euro-Geldstrafe verurteilt, weil er Bürgermeister Philipp Hahn einen – angeblich mit Gartenerde gefüllten – Hundekotbeutel ins Rathaus geschickt hatte. Pointiert oder beleidigend?Was der Bürger als pointierte Kritik an einem seiner Meinung nach unberechtigten Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die Leinenpflicht verstanden wissen wollte, war für Amts...

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