Albstadt

Ein Bonbon: Albstädter Vereine dürfen sich über zweite Freiveranstaltung im Jahr freuen

23.07.2020

Von Dagmar Stuhrmann

Ein Bonbon: Albstädter Vereine dürfen sich über zweite Freiveranstaltung im Jahr freuen

© Dagmar Stuhrmann

Positives Signal: Die Albstädter Vereine dürfen künftig die städtischen Veranstaltungsstätten – wie die Mazmannhalle – für zwei Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei nutzen.

Der Albstädter Gemeinderat will das Ehrenamt stärken und hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend unisono grünes Licht für die neue Regelung gegeben. Bei den Hallenöffnungszeiten in den Ferien bleibt’s beim bisherigen Prozedere. Auslöser war ein CDU-Antrag im Zuge der Haushaltsverabschiedung im Dezember 2019. Auf diesen Antrag hin hatte OB Klaus Konzelmann zugesagt, dass die Stadtverwaltung die Vereinsförderrichtlinien überarbeiten werde. Das Ergebnis kam am Donnerstag auf den Tisch.

Im Zuge der Haushaltsverabschiedung hatte die CDU-Fraktion im Dezember 2019 angeregt, die Vereinsförderrichtlinien zu überarbeiten. Zum einen, so die Forderung, sollten Sportvereine, musikpflegende Vereine, soziale und sonstige Gruppen mit Sitz in Albstadt künftig jährlich zweimal auf entsprechenden Antrag eine kommunale Veranstaltungsstätte unentgeltlich überlassen bekommen, wenn sie über eigene...

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