Das Wasser in Bächen, Flüssen, Brunnen und gefassten Quellen wird auch im Zollernalbkreis derzeit immer knapper. Auf ZAK-Nachfrage hat das Landratsamt nun konkretisiert, was sich hinter dem allgemeinen Verbot der öffentlichen Wasserentnahme, das voraussichtlich am kommenden Wochenende in Kraft treten wird, verbirgt.
Im benachbarten Landkreis Tübingen ist eine Allgemeinverfügung des Landratsamts zum weitgehenden Verbot der Wasserentnahme bereits seit Dienstag gültig und gilt bis 30. September. Dort darf man zwar weiterhin Eimer und Gießkannen mit Wasser aus Flüssen, Bächen, Brunnen oder gefassten Quellen auffüllen, die massive Entnahme mittels Pumpen ist jedoch verboten.Eine VertragsfrageDieses Verbot gilt ex...
77% des Artikels sind noch verdeckt.
Jetzt weiterlesen
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie hier Ihr ZAK+ Angebot, um den kompletten Artikel lesen zu können.