Balingen/Hechingen

Ehefrau fast zu Tode gewürgt: Prozess gegen 54-Jährigen beginnt mit der Aussage des Opfers

10.09.2020

Von Pascal Tonnemacher

Ehefrau fast zu Tode gewürgt: Prozess gegen 54-Jährigen beginnt mit der Aussage des Opfers

© Pascal Tonnemacher

Beim Prozessstart am Donnerstag sagte die Geschädigte vor dem Landgericht Hechingen aus (Symbolfoto).

Ein 54-Jähriger soll im März in Frommern seine Ehefrau versucht haben zu erwürgen. Am Donnerstag begann der Prozess wegen versuchten Mordes in Frommern mit der Aussage des Opfers.

Für sie wird die Angst vor ihrem Ehemann und vor dem Tod wohl immer Teil des Lebens bleiben: die Noch-Ehefrau eines 54-Jährigen, der sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Hechingen verantworten muss.

Die 52-Jährige leidet nämlich noch heute psychisch und körperlich stark unter den Folgen zweier Vorfälle, für die der Mann verantwortlich sein soll, mit dem sie mehr als 30 Jahre verheiratet war.

Im Schlaf überrascht und beinahe getötet

Der grausame Gipfel: Mitte März soll er unter einem Vorwand in ihre Wohnung gekommen sein und sie, als sie wie immer nachmittags schlafend im Bett lag, überrascht und erwürgt haben wollen. „Sie war dem Tode nahe“, sagte die ermittelnde Polizeibeamtin über die Verletzungen.

Wenige Wochen zuvor hatte er sie zudem bereits erst mit einem kleinen, dann mit einem großen Messer mit dem Tode bedroht. Dass er ihren Tod wolle und erst dann von ihr ablasse, soll er ihr so mehrmals sowohl mit Taten als auch mit eindeutigen Worten klar gemacht haben.

Mordversuch aus Eifersucht?

Das Motiv für diesen versuchten Femizid war Eifersucht, heißt es in der Anklage. Denn wie auch die Geschädigte vor Gericht sagte, habe sie sich nach Chats und Telefonaten in einen anderen im Ausland lebenden Mann verliebt und dieser in sie. Das fand der Angeklagte heraus – und soll deshalb den Mordentschluss gefasst haben.

Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte bislang nicht geäußert, aber gegenüber der Geschädigten um Entschuldigung gebeten. Der Angeklagte ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, weil er eine Frau durch Würgen verletzt hatte.

Waren sie getrennt lebend?

Ob die beiden, die in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben öfter getrennt und wieder zusammen waren, zu den Tatzeitpunkten wirklich getrennt gelebt haben und der Angeklagte ausgezogen war, blieb trotz kritischer Fragen des Verteidigers nicht restlos geklärt.

Die Geschädigte, die sich vor Gericht durch eine Anwältin vertreten lässt, fordert bei einer Verurteilung Schmerzensgeld. Das Gericht hat den Streitwert auf 10.000 Euro festgelegt. Die Verteidigung beantragte, diesen Antrag zurückzuweisen.

Die Verhandlung wird am Montag, 28. September um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sollen zahlreiche Zeugen gehört werden. Zudem will sich der Angeklagte über seinen Anwalt zu den Vorwürfen äußern.

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