Dotternhausen

Dotternhausens Gemeinderat rettet die Backbone-Anbindung über die Bündelung von Aufträgen

19.07.2019

von Klaus Irion

Dotternhausens Gemeinderat rettet die Backbone-Anbindung über die Bündelung von Aufträgen

© Daniel Seeburger

Die Mitglieder des neuen Dotternhausener Gemeinderats haben am Mittwochabend den Auftrag zur Neuordnung der örtlichen Bushaltestellen gekoppelt mit den Aufträgen zur Sanierung der Schloß- und Hauptstraße und der Backbone-Anbindung vergeben.

Beinahe wäre die Anbindung der gesamten Gemeinde Dotternhausen mit schnellem Inernet, die Backbone-Anbindung, ins Stocken geraten. Doch durch das Zusammenlegen mit weiteren Bauarbeiten hat sich doch noch ein Unternehmen gefunden, dass den Auftrag nun ausführt.

Die erste Amtshandlung des neu vereidigten Gemeinderats war die Vergabe der gebündelten Bauarbeiten – Neu- und Umbau von Bushaltestellen, Straßenbaumaßnahmen Schloßstraße sowie die Backbone-Anbindung. Der Auftrag mit einer Gesamtsumme von knapp 839.000 Euro wurde an den einzigen Bieter, die Firma Schöppler aus Meßkirch vergeben. Am 16. August endet die Zuschlags- und Bindefrist.

Stellvertreter gab es noch keinen

„Genau das war auch der Grund, warum das neue Gremium sich noch vor der Sommerpause konstituiert hat“, erklärte Otto Scherer. Als ältester der Dotternhausener Gemeinderäte leitete er die Sitzung anstelle der erkrankten Bürgermeisterin Monique Adrian. Denn zu Beginn der Sitzung galt es ja, zuerst noch die ehrenamtlichen Stellvertreter zu wählen.

Auftragsvergabe war in Gefahr

„Von mir aus hätte die Sitzung auch im September stattfinden können, aber dann wären wir Gefahr gelaufen, dass das komplette Vergabeverfahren wieder von vorne hätte beginnen müssen“, erläuterte Scherer. Das habe man nicht riskieren wollen, wenn man nur einen einzigen Bieter hat.

Kommunalrechtliche Regelungen

Hätte diese Sitzung mit ihren Entscheidungen auch noch vom alten Gremium abgehalten werden können – in der Hoffnung, dass Adrian im September bei der dann anberaumten konstituierenden Sitzung hätte dabei sein können? Hier wird die Sache juristisch etwas komplizierter. Die baden-württembergische Gemeindeordnung sieht folgendes vor: Nach regelmäßigen Wahlen erfolgt die Feststellung von möglichen Hinderungsgründen aller Gewählter vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats. Mehr nicht. Genauere Fristen und Vorgaben sind jedoch nicht zu finden.

Alter Gemeinderat, neuer Gemeinderat

Kommunalrechtlich wurde dieser Passus aber nun so ausgelegt, dass der alte Gemeinderat in der Zeit zwischen der der Feststellung der Hinderungsgründe und der konstituierenden Sitzung sehr wohl noch Entscheidungen treffen darf, sofern sie nicht von grundlegender Bedeutung sind. Diese Auskunft hatte Ratshausens Bürgermeister Heiko Lebherz vom Landratsamt erhalten, weil in seiner Gemeinde die konstituierende Sitzung erst am 30. September sein wird.

Falsche Einschätzung

Nun darf man aber getrost davon ausgehen, dass eine Vergabe mit einer Summe von weit über 800.000 Euro durchaus eine grundlegende Entscheidung ist. Sprich der alte Gemeinderat hätte wohl noch tagen dürfen, aber nur der neue Rat durfte über die Vergabe befinden – ob im Juli oder im September. Insoweit lagen wir mit unserer Einschätzung in der Berichterstattung über die Gemeinderatssitzung falsch, dass der laut Otto Scherer relativ kurzfristig einberufene Termin der konstituierenden Sitzung einzig und allein machtpolitischen Interessen geschuldet war.

Diesen Artikel teilen: