Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt: Die Kombination macht‘s

Von PR-Redaktion

Steuerberater, die gleichzeitig Rechtsanwälte sind, profitieren zum Teil erheblich von dieser Doppelqualifikation: Sie sind prädestiniert für alle vertragsrechtlichen Fragen mit wirtschaftlichen Inhalten und außerdem prozessual ausgebildet.

Doppelqualifikation als Steuerberater und Rechtsanwalt: Die Kombination macht‘s

Bei Fragen rund ums Geld sind Steuerberater erste Ansprechpartner.

Grundsätzlich gilt: Rechtsanwälte dürfen Steuerberatung anbieten – auch ohne Zusatzqualifikation etwa als Fachanwalt für Steuerrecht. Das regelt § 3 das Steuerberatungsgesetzes so. Um sich aber Steuerberater nennen zu dürfen, muss auch der Anwalt das Berufsexamen ablegen und verfügt anschließend über eine Doppel-Qualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater.

Daneben kann ein Rechtsanwalt auch die fachanwaltliche Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Steuerrecht erwerben.

Nachweise erforderlich

Dazu muss der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse in Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses, im Allgemeinen Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts, im besonderen Steuer- und Abgabenrecht in den Teilbereichen Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie in Grundzüge des Verbrauchssteuer- Außensteuer- und Steuerstrafrechts nachweisen.

Weiter erforderlich ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Rahmen von 50 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen.

Die Fragestellungen fließen oft ineinander

Steuerberater benötigen umgekehrt ein volles Jurastudium nebst zwei bestandenen Staatsexamina, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Etwa drei Prozent der deutschen Steuerberater haben die Doppelqualifikation. Allerdings gibt die Statistik keinen Aufschluss darüber, in welcher Reihenfolge die Titel erworben wurden.

Die Berufschancen sind in jedem Fall gut: Egal, ob in eigener Kanzlei oder als Angestellter. Denn die Kombination von steuerlicher und juristischer Kompetenz ist gefragt. So ist das Steuerstrafrecht ein Feld, um das viele Steuerberater ohne juristischen Hintergrund einen Bogen machen.

Qualifikation vonnöten

Das ist sinnvoll, denn die Beratung in diesen Verfahren ohne fundierte prozessuale Kenntnisse birgt ein hohes Haftungsrisiko. Tatsächlich sind aber in der Praxis die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafverfahren manchmal fließend, so dass eine juristische Qualifikation im Grunde immer vonnöten ist.

Ähnliches gilt fürs Vertragsrecht. Dieses beginnt bei Testament und Erbvertrag und geht bis zum Unternehmens- oder Beteiligungskauf. Nicht selten verletzten Steuerberater ohne juristische Ausbildung nicht nur die Grenzen des Rechtsberatungsgesetzes, sondern schaden ihren Mandanten durch mangelhafte Vertragswerke aufgrund fehlender Kenntnisse.

Gefragte Experten

Auch in vielen anderen betrieblichen Bereichen fließen steuerliche, wirtschaftliche und juristische Fragestellungen ineinander. Doppelt Qualifizierte sind daher gefragte Experten.