Doch nicht vors Verfassungsgericht: Albstädter akzeptiert Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Von Pascal Tonnemacher/Pressemitteilung

NPD-Anwalt Peter Richter hat die Revision zurückgezogen: Sein Mandant, ein 30-jähriger Albstädter, hat das Urteil im Berufungsprozess am Landgericht Hechingen akzeptiert. Die Geldstrafe für zwei als Volksverhetzung strafbare Facebook-Postings des Studenten, war dabei leicht gesenkt worden. Er hatte darin unter anderem den Holocaust geleugnet.

Doch nicht vors Verfassungsgericht: Albstädter akzeptiert Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Die Berufung war vor dem Landgericht Hechingen verhandelt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Verteidiger Peter Richter hatte es im Mai als „dummes Zeug“ bezeichnet, dass die kleine Strafkammer am Landgericht Hechingen Bruchstücke eines Facebook-Postings als strafbar angesehen und seinen Mandanten mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 5 Euro bestraft hat (wir berichteten).

Revision wollte er im Namen des mittlerweile 30-jährigen Albstädter Studenten einlegen. Also zunächst vor das Oberlandesgericht in Stuttgart und nötigenfalls auch bis vor ein Verfassungsgericht wollte er ziehen, hatte er unserer Zeitung nach dem Urteil gesagt.

Mandant nimmt Rechtsmittel zurück

Auf Wunsch seines Mandanten zog Richter nun das Rechtsmittel zurück, sagt der Anwalt auf Anfrage. Das Urteil ist damit rechtskräftig, berichtet das Landgericht Hechingen.

In dem ersten Posting hat der nun Verurteilte ein Foto eines SS-Soldaten mit einem Zitat veröffentlicht. Die Runen sind strafbar, die Geldstrafe dafür war akzeptiert worden. Der Rechtsstreit drehte sich folglich um ein zweites Posting.

Posting wird nur zum Teil gesichert

Darin, so hatten Richter und eine Kriminalkommissarin zitiert, leugnet der Angeklagte den Genozid an den europäischen Juden durch Nazi-Deutschland – strafbar als Volksverhetzung, auch wenn das Facebook-Posting nur teilweise von Ermittlern gesichert wurde, so die Auffassung der Kammer.

Verteidiger Richter zufolge seien aber auch die Begleitumstände, der Sinn und mögliche Mehrdeutungen wichtig. Es brauche deshalb für eine Verurteilung das ganze Posting, meinte er damals. Er hatte deshalb einen Freispruch gefordert.

Der Vorsitzende Richter Volker Schwarz hatte deutlich widersprochen und sagte: „Was soll da noch kommen? April, April?“