Nein, mit der Vertagung des Beschlusses über die Billigung des Entwurfs für den Lärmaktionsplan ist Tempo 30 für die Verwaltung und damit auch für die lärmgeplagten Geislinger keinesfalls erledigt. Die Stadt will und muss das Thema Lärmaktionsplan zum Abschluss bringen und bleibt deshalb am Ball.
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