Stetten a.k.M.

Die Storzinger Alles-Rot-Ampel bleibt außer Gefecht

05.04.2021

von Gerd Feuerstein

Die Storzinger Alles-Rot-Ampel bleibt außer Gefecht

© Gerd Feuerstein

Die Untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Sigmaringen hat die Wiederinbetriebnahme der sogenannten „Alles-Rot-Ampel“ in der Ortsdurchfahrt Storzingen abgelehnt. Im Ort stößt das weiterhin auf Unverständnis.

Die einzige Ampel in Storzingen zeigt nur noch Signal, wenn Fußgänger den Knopf drücken. Volker Riester formuliert den Ärger in einem offenen Brief an Landratsamt und Rathaus.

Die Entscheidung der zuständigen Behörden, dass die Alles-Rot-Ampel im Stettener Ortsteil Storzingen nicht wieder in Betrieb genommen werden darf, stößt bei zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern des Dorfes auf Unverständnis.

In einem offenen Brief wendet sich nun Volker Riester, ein engagierter Storzinger und Sohn des ehemaligen Ortsvorstehers Hans Riester auch stellvertretend für seine verärgerten Landsleute an Franziska Rumpel von der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Sigmaringen sowie an den Stettener Bürgermeister Maik Lehn.

Ein Zweifler behielt Recht

Im Schreiben heißt es: „1983 ist das Jahr, in dem man die Verbindungsstraße L 218 von Storzingen zur B 463 eröffnete. Wie man mir sagte, seien anlässlich dieses Ereignisses auch große Reden geschwungen worden, welche auf die Bedeutung dieses Bauwerkes hinwiesen und welche Vorteile es für die gesamte Region mit sich bringen würde“. Ein Zwischenrufer habe sich damals mit der Bemerkung: „Ja, aber nur Storzingen allein hat die Nachteile zu tragen“, in Misskredit gebracht. Wie recht er hatte, wissen wir heute, setzt Riester sein Schreiben fort: „Damals gab es ja noch Ost und West und man baute im Zusammenhang mit dieser Straßenverbindung am Ortseingang Ost eine großzügige Auffahrt zur Verladung von schweren Militärfahrzeugen. Die Bundeswehr transportiert ihre Panzer heut lieber mit Tiefladern auf der Straße. Geblieben ist eine überdimensional breite Ortseinfahrt mit riesigen versiegelten Flächen.

Hier hat jeder freie Fahrt

Paradoxerweise befindet sich dort an der breitesten Stelle, gegenüber dem Bahnhof und kurz nach dem Ortsschild, eine Bushaltestelle ohne Überquerungshilfe“. Zur Verkehrsberuhigung seien in den allermeisten Ortseinfahrten in Baden-Württemberg mittlerweile Mittelinseln gebaut worden.

Hier in Storzingen jedoch „hat jeder freie Fahrt“, weist Riester auf das Problem hin. Denn die überdimensional breite Straße provoziere den Autofahrer förmlich zum schnellen Fahren.

Steter Tropfen höhlt den Stein

Aber zurück zur Ampel. Quasi sofort nach der Eröffnung der Straße zeigte sich, dass die Autofahrer - so wie heute auch - sich nicht an die erlernten Geschwindigkeitsregeln gehalten haben. Deshalb beschwerten sich die Kommunalpolitiker und auch die Gemeindeverwaltung von Stetten a.k.M. regelmäßig beim Landratsamt. Die Behörde, so Riester, „versteckte sich genauso regelmäßig wie heute hinter ihren Vorschriften und Verkehrszählungen“. Aber steter Tropfen höhlt den Stein und die Beharrlichkeit der Gemeinde hatte schließlich Erfolg: 1994 kam die Ampel. Sie habe bis zu ihrer Stilllegung zweifellos sehr viel zur Reduzierung von Geschwindigkeitsübertretungen beigetragen, hält Volker Riester fest.

Argumente haben sich nicht geändert

Die Vorschriften und Argumente von Seiten der Verkehrsbehörde seien heute wie damals dieselben. Die behördlichen Vorbehalte zur Ampel als Durchsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen seien insoweit verständlich, als dass sie zu Irritationen führen könnten. Aber, betont Riester wörtlich: „Eine Richtlinie ist eine Richtlinie und keine Vorschrift“. Deshalb sei auch zu erklären, warum in Baden-Württemberg solche Ampeln noch immer im Einsatz sind. So z.B. in Weingarten, Bad Schussenried und Stuttgart“.

Auch in Balingen in der Schillerstraße „war eine Ampel im Einsatz die von Grün auf Rot schaltete, sobald man sich ihr zu schnell näherte“, schweift der Blick von Volker Riester in die Region. Wie es ein Angestellter des Tiefbauamtes Stuttgart – Abteilung Lichtsignalanlagen und Verkehrssteuerung – formulierte, sei es so, dass es allein im Ermessen der zuständigen Behörde läge, ob ein solches Instrument zu oben genanntem Zweck Verwendung finden soll.

Kontrollen sind ungleich selten

Wenn er als Begründung für die Entscheidung der Behörde in der Zeitung lese, dass von 1112 Verkehrsteilnehmern gerade mal 34 Überschreitungen gemessen wurden, also drei Prozent, „dann kocht in mir die Wut hoch“, lässt Riester in seinem offenen Brief den Emotionen freien Lauf.

Er hält dagegen: „Diese Geschwindigkeitskontrollen finden ungleich selten statt. Vier mal jährlich“. Und auch den Behörden sei bekannt, dass innerhalb von fünf Minuten in ganz Baden-Württemberg bekannt sei, dass exakt an diese Stelle in Storzingen Kontrollen erfolgen. Diejenigen, die es nicht mitgekriegt haben, würde von Anderen per Lichthupe gewarnt.

Im Zweifel für die Menschen

„Eine solche Ermittlung ist allenfalls dazu geeignet, behördlicherseits die Hände in Unschuld zu waschen“, sagt Riester und fügt an: „Mir ist auch klar, dass sich die Behörden mit Zählungen zum Verkehrsaufkommen in einer ungleich besseren Position befinden als die wenigen betroffenen Einwohner von Storzingen“.

In Bezug zu den Fallzahlen und Vorschriften bittet er deshalb das Landratsamt abschließend, den Ermessensspielraum neu auszutarieren - zugunsten der hier lebenden Menschen.

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