Balingen

Die Stadtverwaltung möchte große Werbetafeln an der Endinger Ortsdurchfahrt verhindern

17.07.2019

Von Lydia Wania-Dreher

Die Stadtverwaltung möchte große Werbetafeln an der Endinger Ortsdurchfahrt verhindern

© Lydia Wania-Dreher

Auch in Zukunft soll es entlang der Ortsdurchfahrt in Endingen keine großflächigen Werbetafeln geben.

Ein neuer Bebauungsplan soll klare gesetzliche Vorgaben machen, was entlang der B27 erlaubt ist und was nicht. Autofahrer sollen nicht abgelenkt werden

Große blinkende Werbetafeln wie es zum Beispiel bereits an der Ortsdurchfahrt in Ofterdingen gibt, sollen in Endingen nicht stehen. Dafür sprachen sich am Montagabend die Ortschaftsräte und am Mittwochabend auch die Mitglieder des Technischen Ausschusses aus.

„Die Schömberger Straße mit circa 20.000 Fahrzeugen pro Tag ist attraktiv für Firmen“, erklärte Ortsvorsteher Thomas Meitza am Montag. Um nicht irgendwann einen ganzen Werbewald zu haben, führten die Gemeinderäte bereits im Jahr 2006 eine Werbeanlagensatzung für Endingen ein.

Diese teilt die Schömberger Straße in zwei Teile. Im Altort ist nur Werbung auf maximal zwei Quadratmetern erlaubt. In den Mischgebieten sind nicht mehr als vier Quadratmeter zulässig.

Die bisherige Satzung ist unwirksam

Doch nun stellte sich heraus: Die Werbeanlagensatzung ist nach den neusten Gesetzen unwirksam. Ein Unternehmen, das eine beleuchtete Plakatanschlagstafel an einem Giebel eines Wohnhauses in der Schömberger Straße anbringen wollte, erhielt von der Stadt einen negativen Bescheid und klagte dagegen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Kläger recht. Die Stadt Balingen möchte nun in der Sache eine Berufungszulassung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.

Um für künftige Anträge auf großflächige Werbeanlagen Rechtssicherheit zu haben, möchte die Stadtverwaltung nun einen entsprechenden Bebauungsplan für die Ortsdurchfahrt aufstellen.

Dieser soll vor allem die Werbung entlang der Schömberger Straße regeln und sich dabei inhaltlich an der bisherigen Satzung orientieren. Damit sollen auch weiterhin großflächige Anlagen unzulässig sein.

Die Ortsdurchfahrt soll nicht noch mehr an Attraktivität verlieren

Sie würden vom Verkehr ablenken und zu einem Attraktivitätsverlust des Ortes beitragen, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich diese stattdessen im benachbarten Gewerbegebiet ansiedeln sollen.

„Wir werden uns in Zukunft häufiger damit beschäftigen müssen“, erklärte Baudezernent Michael Wagner am . Auch in anderen Ortsteilen seien großflächige Werbetafeln schon ein Thema gewesen.

Um bis zum Abschluss des Verfahrens auf der sicheren Seite zu sein, soll eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen werden. Die endgültige Entscheidung über diese und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan trifft am Dienstag der Gemeinderat.

Diesen Artikel teilen: