Burladingen

Die Ortschaftsräte in Killer stellen sich weiterhin quer – auch gegen geltendes Recht?

15.08.2019

von Matthias Badura

Die Ortschaftsräte in Killer stellen sich weiterhin quer – auch gegen geltendes Recht?

© Matthias Badura

Bleibt die Killermer Rathaustür für Gerd Schäfer verschlossen?

Das Gremium weigerte sich in der Sondersitzung am Mittwochabend, den „Hinderungsgrund“ für Gerd Schäfer anzuerkennen. Ortsvorsteher Josef Pfister: „Der Beschluss ist erneut rechtswidrig.“

Das fünfköpfige Publikum hatte Glück, rechtzeitig zu Beginn der Sitzung des Killermer Ortschaftsrates da gewesen zu sein, denn gerade fünf Minuten später war schon alles vorbei.

Städtischer Mitarbeiter darf nicht ins Gremium

Ortsvorsteher Josef Pfister legte zunächst kurz dar, worum es geht: In der Juli-Sitzung sollte das amtierende Gremium darüber beschließen, dass ein „Hinderungsgrund“ gegen Gerd Schäfers Einzug in den kommenden Ortschaftsrat vorliegt, da er Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist. Die damals anwesenden Räte haben den von der Stadtverwaltung dargelegten Hinderungsgrund jedoch nicht bestätigt – was „rechtswidrig“ war, so Pfister. Vielmehr hätten sie der Vorlage zustimmen müssen.

Ortsvorsteher handelt pflichtgetreu

Er habe, erläuterte Pfister weiter, in seiner Eigenschaft als Ortsvorsteher und Stellvertreter des Bürgermeisters, der dem Wahlprüfungsausschuss vorsteht, gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen müssen. Nun sei man aufgerufen, erneut abzustimmen, um das Ergebnis zu korrigieren.

Erneut ein gesetzeswidriger Beschluss

Das Ende: Von sieben Anwesenden folgte nur Pfister selbst der Vorgabe der Verwaltung, vier stimmten dagegen, die anderen enthielten sich. Das Votum lautete also pro Schäfer. „Ich stelle fest, dass auch in der zweiten Sitzung ein gesetzeswidriger Beschluss gefasst wurde“, so der Ortsvorsteher. Er werde das Ergebnis nun an die Kommunalaufsicht weiterleiten. Damit war die Versammlung geschlossen.

Recht oder Unrecht?

Die Kommunalaufsicht wird die Killermer Entscheidung prüfen, sie wird aber wohl auch prüfen müssen, ob die Sicht der Stadtverwaltung richtig ist, wonach Gerd Schäfer nicht hauptsächlich körperliche Arbeiten als Amtsbote verrichtet, sondern zu „58 Prozent“ seiner Tätigkeit auch in die Verwaltung eingebunden ist und damit in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, das mit dem Amt eines Ortschaftsrates nicht vereinbar ist. Dann wäre es ihm verwehrt, seinen Posten im neuen Gremium, das sich im Herbst konstituiert, anzutreten.

Am Ende käme der Fall vor Gericht

Fällt diese Überprüfung für ihn negativ aus, steht es aber wiederum Schäfer frei, Einspruch zu erheben. Zuletzt müssten Gerichte den Fall klären. Hingegen kann Schäfer, der bei der Kommunalwahl im Mai in Killer die meisten Stimmen holte, dennoch Ortsvorsteher werden. Er ist auch als Nichtmitglied des Gremiums wählbar.

Er selber war am Mittwoch nicht anwesend, weil er im Urlaub weilt. Sein Ziel, Dorfchef zu werden, verfolgt der 54-Jährige jedoch weiterhin. Angesichts der 320 Stimmen, die er bei der Wahl erhielt, und angesichts, der Tatsache, dass sieben Mitglieder der von ihm angeführten Liste den Sprung ins Dorfrathaus schaffen, während die Konkurrenz nur drei Sitze errang, sei alles andere „Betrug am Wähler“, meinte er am am Telefon.

Als Ortsvorsteher dennoch wählbar

Der Rathausmitarbeiter sieht es pragmatisch: „Bis die Sache mit dem Ortschaftsratsmandat endgültig geklärt ist, kann es lange dauern. Aber jetzt muss etwas voran gehen. Das Gremium muss sich konstituieren. Wir haben schließlich einen Auftrag von den Bürgern bekommen.“

Diesen Artikel teilen: