Zollernalbkreis

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege stellt Parteien im Zollernalbkreis Kernfragen

21.05.2019

Von Nicole Leukhardt

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege stellt Parteien im Zollernalbkreis Kernfragen

© Nicole Leukhardt

Die Mitglieder der Liga der freien Wohlfahrtspflege.

Hand in Hand möchten die Wohlfahrtsverbände das Leben im Zollernalbkreis verbessern. Zu ihren Kernfragen haben sie den Parteien auf den Zahn gefühlt.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Zollernalbkreis ist ein Zusammenschluss der anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege im Zollernalbkreis. Sie besteht seit 1994. Jeder Spitzenverband kann zwei Vertreter oder Vertreterinnen in die Liga entsenden.

Sechs Schwerpunkte, viele Fragen

Mit diesem Fragenkatalog hat sich die Liga an die Fraktionen gewandt.

1. Für Menschen, die trotz guter Arbeitsmarktlage wenig Chancen haben, eine Beschäftigung zu finden, hat der Gesetzgeber mit 816i SGBll z.B. über Lohnkostenzuschüsse oder ein Coaching ein neues Förderpaket verabschiedet. Was tun Sie, damit dieses attraktive Förderinstrument auch vor Ort seine Wirkung erzielt?

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CDU: Das von der Politik in Gang gebrachte Förderinstrument zur Arbeitsbeschaffung Langzeitarbeitsloser wird nur Wirkung zeigen, wenn die Arbeitsverwaltung (Arbeitsagenturen, JobCenter) bis zu Betrieben mit ihren Vertretern eng vernetzt zusammenarbeiten. Ein solches Förderpaket funktioniert aber nur, wenn auch der Arbeitssuchende den eigenen Willen zur Arbeit aufbringt. Prüfenswert ist ein kreisweites Ausbildungsförderprogramm. Denn hier sind es sicher dieselben – meistens jugendlichen Arbeitssuchenden – für die ein solches Programm in Frage käme. Der Landkreis deckt hier aber schon ein breites Feld mit seinen beruflichen Schulen mit Berufskollegs, Dualem Unterricht zwischen Betrieben und Berufsschule ab und bindet somit Kreiseinwohner an ihre Heimat.

SPD: Am 1. Januar trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Es schafft neue Chancen z.B. für Langzeitarbeitslose auf dem Arbeitsmarkt. Über das Jobcenter Zollernalbkreis können Betroffene Informationen einholen und Beratung erfahren.

Bündnis 90 / Die Grünen: Arbeit ist zentrale Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft überhaupt. Der Landkreis kann hier mit gutem Beispiel vorangehen, den § 16i SGB II selbst offensiv nutzen, auch Geschäftspartner dazu motivieren, und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf diese Möglichkeiten hinweisen.

FDP: Die Bundesagentur für Arbeit und die örtlichen Unternehmen sind gefordert, dieses Gesetz umzusetzen. Wir können uns durch Information der Betroffenen und gezieltes Nachfragen in den politischen Gremien, inwieweit und in wie vielen Fällen das Gesetz angewandt wird, einbringen.

Freie Wähler: Wir haben derzeit im Zollernalbkreis die niedrigste Arbeitslosenquote seit 1991. Die gute wirtschaftliche Entwicklung muss auch bei den Langzeitarbeitslosen Menschen im Zollernalbkreis ankommen. Denn wer Arbeit hat, ist auch sozial und gesellschaftlich integriert. Das Jobcenter Zollernalbkreis hat zur Umsetzung des neuen Teilhabechancengesetzes ein Spezialisten-Team eingerichtet, das ganz nah an den langzeitarbeitslosen Menschen dran ist und gleichzeitig im engen Kontakt mit den Unternehmen und den Kommunen steht. Diese Vorgehensweise unterstützen wir sehr gerne.

Die Linke: Trotz Schwächen, wie beispielsweise der Bindung an den Mindestlohn und zu engen Zugangskriterien, ist diese Regelung zu begrüßen. Über den Kreistag werden wir Einfluss auf das Jobcenter nehmen, damit möglichst viele Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber profitieren. Wir fordern umfassende Berichterstattung, einen besonderen Blick auf die passgenaue Vermittlung und ein Coaching zur Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse.

Alternative für Deutschland: Die AfD will die Bundesagentur für Arbeit auflösen und ihre Aufgaben vor allem auf kommunale „Jobcenter“ übertragen. Danach gibt es nur noch einen öffentlichen Dienstleister am Arbeitsmarkt: das kommunale Jobcenter. Die AfD will eine „aktivierende“ Grundsicherung einführen. Dabei soll der staatliche Unterstützungsbetrag erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe in voller Höhe abgezogen werden, sodass derjenige, der arbeitet, auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung hat, als derjenige, der nicht arbeitet. Damit ist ein Anreiz gegeben, auch Beschäftigungen in anderen als den bisherigen Bereichen anzunehmen.

2. Die Firmen im Zollernalbkreis leiden in besonderem Maße unter Fachkräftemangel. Wie stehen Sie zur Einführung eines ZAFög (Zollernalb-Ausbildungsförderungsgesetz), welches finanziert durch den Landkreis einkommensschwachen Familien eine Fortbildung erleichtert, wenn diese anschließend im Zollernalbkreis verbleiben.

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CDU (selbe Antwort wie Frage 1): Das von der Politik in Gang gebrachte Förderinstrument zur Arbeitsbeschaffung Langzeitarbeitsloser wird nur Wirkung zeigen, wenn die Arbeitsverwaltung (Arbeitsagenturen, JobCenter) bis zu Betrieben mit ihren Vertretern eng vernetzt zusammenarbeiten. Ein solches Förderpaket funktioniert aber nur, wenn auch der Arbeitssuchende den eigenen Willen zur Arbeit aufbringt. Prüfenswert ist ein kreisweites Ausbildungsförderprogramm. Denn hier sind es sicher dieselben – meistens jugendlichen Arbeitssuchenden – für die ein solches Programm in Frage käme. Der Landkreis deckt hier aber schon ein breites Feld mit seinen beruflichen Schulen mit Berufskollegs, Dualem Unterricht zwischen Betrieben und Berufsschule ab und bindet somit Kreiseinwohner an ihre Heimat.

SPD: Der Zugang zu guter Arbeit und die Sicherung unserer Fachkräftebasis setzt erstklassige Bildung voraus. Fort- und Weiterbildung darf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht durch Gebühren erschwert werden.

Bündnis 90 / Die Grünen: Der Zugang zur Erstausbildung und zur Fortbildung darf nicht am Geldbeutel scheitern. Ein kommunales Ausbildungsförderungsprogramm, das betroffene Familien diesbezüglich gezielt unterstützt, kann ein wirksames Mittel sein, mehr Fachkräfte vor Ort zu bekommen und zu halten.

FDP: Der Kreistag hat keine Gesetzgebungskompetenz. Ein ZAFöG kann er nicht erlassen. Ausbildungsförderung mit einer Wohnsitzklausel/Wohnsitzbleibepflicht zu verbinden, ist schwierig. Das ist gegen die freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes. In dieser Frage werden Ausbildungsförderung und die Verbesserung der Lebensqualität (zum Beispiel Infrastruktur) des Zollernalbkreises vermischt. Es ist letztlich auch Aufgabe der Betriebe, durch gezielte Aus- und Weiterbildung und entsprechende Anreize Mitarbeiter zu gewinnen. Dabei sind Bildungs- wie Freizeiteinrichtungen, gute Infrastruktur sowie bezahlbarer Wohnraum wichtige Standortfaktoren, die wir nach Kräften fördern wollen.

Freie Wähler: Nicht nur mangelnde Qualifikation erschwert die Arbeitssuche erheblich, sondern auch soziale, körperliche und psychische Probleme. Daher sieht das Teilhabechancengesetz vor, dass die Menschen bei Aufnahme einer Beschäftigung beschäftigungsbegleitend betreut und unterstützt werden. Dabei werden auch die erforderlichen Weiterbildungskosten übernommen. Für die Unternehmen und für die Bewerber sollen jeweils individuelle Lösungen gefunden werden. Weiterhin gilt seit dem 1. Januar das Qualifizierungschancengesetz, wonach die Weiterbildung von Beschäftigten mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert wird. Diese Instrumente reichen unserer Auffassung nach zum jetzigen Zeitpunkt aus, um entsprechende Erfahrungen mit der Wirkung dieser Pakete zu gewinnen.

Die Linke: Der Zollernalbkreis hat keine Gesetzgebungskompetenz, wir werden aber eine solche Förderung als kommunale Freiwilligkeitsleistung unterstützen. Es ist eine Frage des politischen Willens und des öffentlichen Drucks. Es erscheint uns unverantwortlich, wenn talentierte junge Menschen aus ärmeren Haushalten auf eine Ausbildung in Mangelberufen verzichten, weil sie es sich finanziell nicht leisten können. Dies kommt häufig vor und ist ein Systemfehler.

Alternative für Deutschland: Die duale Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen ist ein Erfolgsmodell. Das Streben nach immer höheren Abiturienten- und Akademikerquoten gefährdet den Nachwuchs in den Ausbildungsberufen. Ein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe (BAB ) ist daher ein weiterer Anreiz für die duale Ausbildung.

3. Die soziale Herkunft ist maßgebend für die Bildungschancen von Kindern. Kinder aus bildungsfernen oder armen Verhältnissen haben es schwer, an Bildungsmöglichkeiten außerhalb von Kindergarten und Schule teilzuhaben, weil es am Zugang bzw. an den finanziellen Mitteln in der Familie fehlt. Im „Bildungs-und Teilhabepaket“ sind beispielsweise für Gebühren für die Musikschule 10€ pro Monat vorgesehen, das reicht bei weitem nicht aus, um Unterrichtsstunden zu finanzieren. Wie wollen Sie sich für eine „Teilhabe an Bildung“ für alle Kinder einsetzen?

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CDU: Wir haben in unserem Staat einen Wohlstand erreicht, der es uns ermöglicht, Bildungs- Sport- und Freizeitangebote über die allgemeine Schulbildung hinaus zu fördern. Das Teilhabepaket ist ein Beitrag des Staates, in vielen anderen Lebensbereichen einen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen. Dieser muss im musischen wie sportlichen Bereich nicht immer in einem monetären Vereinsbeitrag liegen. Hier gilt für uns nach wie vor das unbezahlbare Ehrenamt. Mancher Verein oder manche Interessengruppe (zum beispiel in Fördervereinen) unterstützen solche Fortbildungsangebote. Hier gilt der Grundsatz „was können wir für unseren Staat und unsere Gemeinschaft tun“ – und dies auch in guten Zeiten. Für besondere soziale Härtefälle stehen die Sozialämter im Bedarfsfall zur Verfügung und können durch Einzelzuwendungen unterstützen.

SPD: Das Starke-Familien-Gesetz stärkt künftig Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe. Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert. Teilhabe an Bildung bedeutet für die SPD auch, für gebührenfreie Kitas einzustehen.

Bündnis 90 / Die Grünen: Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Es erreicht seine Adressaten nicht und geht komplett an der Realität vorbei. Eine wirkliche Lösung bietet nur eine Kindergrundsicherung, wie sie Bündnis90/Die Grünen schon lange fordern. Sie soll alle existenziellen Bedarfe von Kindern abdecken und Kinder als Person mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch darauf ausstatten.

FDP: Sozialtarife bei den Musikschulen müssen es allen ermöglichen, dort teilzunehmen. Zudem besteht die Chance der musikalischen Ausbildung kostengünstig über unsere hervorragenden Musikvereine, die ebenfalls gefördert werden. Chancengerechtigkeit ist wichtig. Nicht alle Kinder sind gleich, aber jedes Kind muss die gleichen Chancen haben, sich in einer sich verändernden Welt bestmöglich zu entwickeln. Wir Freien Demokraten wollen das „Kinderchancengeld“ einführen, das alle kindesbezogenen Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bündelt. Das Modell fußt auf drei Säulen: Einkommensunabhängige Förderung, Unterstützung für bedürftige Familien und Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Freie Wähler: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessern ohne Zweifel die Entwicklungschancen von Kindern, in dem diese besser am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Die Anspruchsvoraussetzungen und damit auch den Leistungsumfang regelt ausschließlich der Bundesgesetzgeber. Dieser hat bereits mit dem Starke-Familien-Gesetz, das zum 1. August 2019 in Kraft treten soll, entsprechende Leistungsverbesserungen für Bildung und Teilhabe in die Wege geleitet.

Die Linke: Das Bildungs- und Teilhabepaket ist grundsätzlich eine Sache des Bundes. Der Landkreis kann diese Unterfinanzierung durch eigene Mittel aufbessern, wenn der Kreistag dies beschließt. Darauf werden wir hinwirken. Es wäre auch ein große Hilfe, das BuT-Paket von seiner unverhältnismäßigen Bürokratie zu befreien.

Alternative für Deutschland: Die AfD fordert ein nach Begabungen differenziertes Schulsystem, das dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Schüler gerecht wird. Zugangsvoraussetzungen für das Gymnasium dürfen allein landesweit verbindliche Leistungskriterien sein. Das Abitur muss wieder zum Ausweis der Studierfähigkeit werden, der Haupt- oder Realschulabschluss zu qualifizierter Berufsausbildung befähigen. Hierbei ist festzustellen, dass die Abgabenlast für Familien zu hoch ist. Der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, das Existenzminimum von Kindern und Eltern wirksam steuerfrei zu stellen, ist der Gesetzgeber nicht angemessen nachgekommen. Die AfD setzt sich deshalb für eine nachhaltige steuerliche Entlastung von Familien durch Einführung eines Familiensplittings ein.

4. Wenn in der Schule Klassenfahrten oder Theaterbesuche anstehen, müssen manche Kinder zu Hause bleiben, auf Nachhilfe müssen Kinder aus armen Familien häufig verzichten. Taschengeld, Schwimmbad, Kino, Sport im Verein ist für sie nicht selbstverständlich. Was sind Ihre Ideen, dem entgegen zu wirken?

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CDU (selbe Antwort wie Frage 3): Wir haben in unserem Staat einen Wohlstand erreicht, der es uns ermöglicht, Bildungs- Sport- und Freizeitangebote über die allgemeine Schulbildung hinaus zu fördern. Das Teilhabepaket ist ein Beitrag des Staates, in vielen anderen Lebensbereichen einen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen. Dieser muss im musischen wie sportlichen Bereich nicht immer in einem monetären Vereinsbeitrag liegen. Hier gilt für uns nach wie vor das unbezahlbare Ehrenamt. Mancher Verein oder manche Interessengruppe (zum beispiel in Fördervereinen) unterstützen solche Fortbildungsangebote. Hier gilt der Grundsatz „was können wir für unseren Staat und unsere Gemeinschaft tun“ – und dies auch in guten Zeiten. Für besondere soziale Härtefälle stehen die Sozialämter im Bedarfsfall zur Verfügung und können durch Einzelzuwendungen unterstützen.

SPD: Ein Blick in die kommunalen Sozialhaushalte zeigt, dass große Kraftanstrengungen unternommen werden. In vielen Bereichen gibt es Sozialermäßigungen und Härtefallregelungen. Größere Entlastungen werden von uns angestrebt, müssen aber finanzierbar sein.

Bündnis 90 / Die Grünen (selbe Antwort wie Frage 3): Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Es erreicht seine Adressaten nicht und geht komplett an der Realität vorbei. Eine wirkliche Lösung bietet nur eine Kindergrundsicherung, wie sie Bündnis90/Die Grünen schon lange fordern. Sie soll alle existenziellen Bedarfe von Kindern abdecken und Kinder als Person mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch darauf ausstatten.

FDP: Die meisten Schulen haben aus diesem Grund Fördervereine ins Leben gerufen, so dass jedes Kind an Klassenfahrten und Theaterbesuchen teilnehmen kann. Wünschenswerte Ideallösung wäre, dass Schulen finanziell so gut ausgestattet sind, dass alle außerunterrichtlichen Angebote aus deren jeweiligen Haushalt bestritten werden könnte.

Freie Wähler (selbe Antwort wie Frage 3): Die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessern ohne Zweifel die Entwicklungschancen von Kindern, in dem diese besser am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Die Anspruchsvoraussetzungen und damit auch den Leistungsumfang regelt ausschließlich der Bundesgesetzgeber. Dieser hat bereits mit dem Starke-Familien-Gesetz, das zum 1. August 2019 in Kraft treten soll, entsprechende Leistungsverbesserungen für Bildung und Teilhabe in die Wege geleitet.

Die Linke: Es ist eine Schande für uns, dass dies so ist. Die Bedarfsunterdeckung in der sozialen Teilhabe von Kindern zeigt eine Fehlentwicklung. Die entscheidenden Stellschrauben liegen dabei nicht bei den Kommunen. Wir können uns aber zum Beispiel die Einrichtung von Sozialfonds an Schulen vorstellen, der das Mitmachen der Kinder aus armen Familien ohne Stigmatisierung gewährleistet.

Alternative für Deutschland: Zusätzlich zur über die in Antwort zu Frage 3 genannte Veränderung zum Familiensplitting muss sich eine Willkommenskultur für Kinder in konkreten Maßnahmen zeigen, mit denen vor allem Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell entlastet werden. Dies könnten gerade so Ehestart-Kredite mit Teilerlassen für geborene Kinder sein wie leichtere Zugänglichkeit zur Teilhabe (Schulfahrten, Klassenfahrten, zusätzliche Unterrichtskosten ), längerer Anspruch auf Arbeitslosengeld I für Eltern mit Kindern ), anerkannte Freiwilligendienste (FSJ).

5. In der Grundsicherung sind für die Mobilität rund 35€ im Regelsatz eines Erwachsenen vorgesehen. Eine naldo-Monatskarte im ÖPNV für nur eine Wabe übersteigt mit 58,30€ diesen Betrag bei weitem. Welche Ideen haben sie um den öffentlichen Nahverkehr nachhaltig zu verbessern und ihn auch für einkommensschwache Menschen bezahlbar zu machen.

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CDU: Der Nahverkehr wird stetig vom Landkreis für alle Kreisverkehre erweitert. Dies gilt für ein Mehr an Strecken, Haltestellen und teilweise kürzeren Zustiegs-/Taktzeiten. Denn nur ein attraktiver Nahverkehr bietet die Möglichkeit, noch mehr Fahrgäste zu gewinnen. Besonders für diejenigen Fahrgäste, die vom Schulalter ins erwachsene Führerscheinalter kommen und gerne mit dem eigenen Auto fahren. Mit dem neuen Fahrplanangebot 2019 wurden hierzu Anreize geschaffen. Ebenso wurden Familientarife geschaffen, die gerade einkommensschwachen Familien entgegenkommen. Der ländliche Raum wird aber nie über den ÖPNV für alle Orte fahrplanmäßig erschlossen oder wirtschaftlich kostendeckend gefahren werden können.

SPD: Mobilität bedeutet gesellschaftliche Teilhabe. Die Einfürung eines Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr könnte eine sinnvolle Lösung sein. Damit wäre gewährleistet, dass Menschen mit geringem Einkommen mobil sind.

Bündnis 90 / Die Grünen: Unser Antrag auf ein „Sozialticket“ wurde vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt. Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am öffentlichen Leben, auch an Bildung, Kultur und sozialer Begegnung. Der ÖPNV muss grundsätzlich verbessert werden, aus ökologischen Gründen und aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit. Wir streben ein 365-Euro-Jahresticket an.

FDP: Die Grundsicherung sollte für die Mobilität mindestens den Betrag einer Monatskarte enthalten und entsprechend korrigiert werden. Die Gestaltung eines finanzierbaren, attraktiven ÖPNV im ländlichen Raum ist ein schwieriges Thema. Fahrräder, Pedelec und E-Roller bieten auch gewisse Alternativen.

Freie Wähler: Selbstbestimmte Mobilität ist eine elementare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Mit den verschiedenen Verkehrsverbünden ist letztlich die verkehrs- und sozialpolitische Steuerungsverantwortung des Landes gefragt, um eine landesweit einheitliche und zugleich für die Betroffenen überzeugende Lösung zu gewährleisten. Anhand von Untersuchungen hat der ÖPNV-Report 2017 übrigens nachgewiesen, dass die Entscheidung für oder gegen den ÖPNV nicht in erster Linie vom Preis abhängig ist. Viel wichtiger sei, wie schnell und zuverlässig man mit Bahn und Bus an sein Ziel kommt. Dafür wollen wir uns im Zollernalbkreis noch stärker engagieren.

Die Linke: Das Preisgefüge des naldo weist keine soziale Komponente auf. Dies kritisieren wir schon seit langem und fordern die Einführung eines Sozialtickets. Ein solches müsste auch für diejenigen zugänglich sein, die mit ihren Einkommensverhältnissen leicht über der Bedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung liegen, um harte Brüche zu vermeiden.

Alternative für Deutschland: Eine Verbesserung des ÖPNV setzt eine Akzeptanzbereitschaft voraus, die bei der momentanen Infrastruktur (nicht vierspuriger Ausbau B27, keine Elektrifizierung und weiterer Ausbau der Bahn ) nicht gegeben ist. Auf die Bezahlbarkeit der Mobilität besonders für einkommensschwache Familien wurde bereits eingegangen.

6. Der demographische Wandel macht auch vor dem Zollernalbkreis nicht halt. 2035 werden die über 60-Jährigen ein Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachen. Damit einhergehend ist mit einem größeren Bedarf an zu rechnen. Wie sehen Sie den Zollernalbkreis auf diese Entwicklung vorbereitet?

Was möchten Sie unternehmen um die angemessene Wohnraumversorgung für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten sicherzustellen? Wie wollen Sie sicherstellen dass Menschen mit geringem Einkommen ihre Wohnung bezahlen können?

Um die aktuellen Mietkosten abzubilden, ist aus der Sicht der Liga ein Mietspiegel sinnvoll. Wie würden Sie sich für die Entstehung von Mietspiegeln in den Mittelzentren einsetzten?

Immer wieder gibt es Fragen, dass die Kommunen wieder selbst in den sozialen Wohnungsbau einsteigen sollen. Wie stellen Sie sich dazu?


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CDU: Wir brauchen nicht nur mehr Pflegeheime, sondern auch wesentlich mehr Pflegekräfte. Mit dem neuen Pflegekräftestärkungsgesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege und Betreuung der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu verbessern. Nach Jahrzehnten wurde erreicht, dass es eine generalistische Ausbildung für die Kranken- und Altenpflege gibt (erste beide Schuljahre). Der Landkreis wird in diesem Jahr die Krankenpflegeschule in Albstadt grundlegend modernisieren. Mit den kreiseigenen Schulen, den beruflichen Pflegeschulen und der Krankenpflegeschule können interessierte Schüler eine Fachausbildung „vor Ort“ absolvieren. Damit schaffen wir heimische Arbeitsplätze in einem immer stärker werdenden Beraufszweig und werden weiterhin dem hohen Niveau einer modernen Pflege gerecht.

SPD: Noch haben wir im Zollernalbkreis genügend ambulante und stationäre Pflegeangebote. Auf künftige Entwicklungen muss man vorausschauend reagieren. Wir müssen auch dafür sorgen, dass genügend Pflegepersonal zur Verfügung steht.

Bündnis 90 / Die Grünen: Gegen den „Pflegekräftemangel“ hilft nur konzertiertes Vorgehen aller politischen Ebenen. Es braucht kostenlose Berufsausbildung und eine bessere Bezahlung von Pflegefachkräften, sowie die Verbesserung des Personalschlüssels und der Arbeitsbedingungen. Im medizinischen Bereich werden bereits Weichen für die Zukunft gestellt und attraktive Ausbildungsbedingungen angeboten. Auch die Einrichtung des Hospizes dient einer Verbesserung der Pflegesituation.

Und es führt nichts daran vorbei, auch gezielt qualifizierte oder ausbildungsfähige Menschen aus anderen Ländern zu uns zu holen und fair zu bezahlen.

FDP: Der Zollernalbkreis ist darauf vorbereitet. Das Problem ist weniger der Bau stationärer Pflegeangebote als der eklatante Mangel an Pflegekräften. Hier sind sozialverträgliche kreative Lösungen gefragt. Auch könnten Modelle zur häuslichen 24-Stunden-Versorgung durch Fachkräfte aus dem Ausland in Zusammenarbeit mit mobilen Pflegediensten entwickelt werden, um diesen Bereich aus der rechtlichen Grauzone zu bringen. An der freiberuflichen Tätigkeit als Leitbild der ambulanten Gesundheitsversorgung halten wir fest. Wir setzen uns für sektorenübergreifende Konzepte zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ein.

Freie Wähler: Pflege findet vor Ort statt. Im Vordergrund stehen in erster Linie die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen. Und diese wünschen sich möglichst eine passgenaue sozialraumorientierte Versorgung. Dies erfordert die Entwicklung eines vielschichtigen Netzes mit Kooperationen zwischen den professionellen Leistungserbringern und den niedrigschwelligen Hilfen. Eine Stärkung dieser Strukturen bietet den pflegebedürftigen Menschen zudem den Vorteil, dass sie länger in ihrem gewohnten Umfeld an der Gesellschaft teilhaben können. Die Landkreisverwaltung bereitet derzeit eine neue Pflegebedarfsplanung bwziehungsweise Pflegebedarfsprognose vor. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Entscheidungen von Landkreis, Kommunen und den Anbietern von ambulanten und stationären Pflegeangeboten.

Die Linke: Wie die Gesellschaft insgesamt hinkt auch der Zollernalbkreis beim Ausbau von Angeboten dem Bedarf deutlich hinterher. Auf den Pflegekräften liegt eine so große Belastung, dass viele einen Ausweg aus der Branche suchen. Dies können wir uns nicht leisten, die Bedingungen müssen aushaltbar gestaltet werden. Betroffene wie pflegende Angehörige haben dazu meist auch einen hohen Beratungsbedarf. Pflege darf keine Bühne für Renditejäger sein.

Alternative für Deutschland: Die AfD will auch die Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige besser unterstützen. Diese Familienarbeit ist gleichwertig und muss anerkannt werden wie jede andere berufliche Tätigkeit. Die Akzeptanz und Attraktivität des Pflegeberufs muss erhöht werden, um dem bestehenden und absehbar zunehmenden Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal zu begegnen. Die AfD fordert einen verbindlichen, länderübergreifenden Mindestpersonalschlüssel für das Pflegepersonal. Eine Ursache für den Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal ist, dass die Personalkosten im „DRG-Fallpauschalensystem“ der Kranken- und Pflegeeinrichtungen unzulänglich abgebildet sind. Durch die entstehende Deckungslücke werden die Pflegeeinrichtungen gezwungen, Personalstellen abzubauen.


Wer die Liga der freien Wohlfahrtspflege ist

Jeder Spitzenverband kann zwei Vertreter oder Vertreterinnen in die Liga entsenden.

Dies sind aktuell: Elmar Schubert, Geschäftsführer des Caritasverbandes für das Dekanat Zollern, Manuela Mayer, Regionalleiterin der Caritas Schwarzwald-Alb-Donau, André Saliger, Geschäftsführer des DRK- Kreisverbandes, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Armin Bachmeyer, Geschäftsführer der ABA und zurzeit Vorsitzender der Liga, sowie Wolfgang Markowis, Geschäftsführer des Vereins für Gemeindenahe Psychiatrie im Zollernalbkreis. Von der Diakonie André Guzzardo, Vorstandsvorsitzender des Diasporahauses Bietenhausen und Diana Schrade- Geckeler, Geschäftsführerin der Diakonischen Bezirksstelle Balingen. Die Arbeiterwohlfahrt hat keinen Vertreter entsandt.

Der Zweck dieses Zusammenschlusses ist die gegenseitige Information, der Erfahrungsaustausch und die Vertretung klientelbezogener gemeinsamer Interessen.

Die Ligavertreter möchten sich in das sozialpolitische Geschehen im Landkreis einbringen und sich für Entwicklungen und Verbesserungen einsetzen. Sie stehen der Verwaltung und der Politik mit ihrem fachlichen Wissen und ihrer Praxiserfahrung für einen inhaltlichen Austausch zur Verfügung. Die Verbände vertreten mit ihren Einrichtungen die Anliegen der Klientel der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe und der Sozialhilfe allgemein. Sie setzen sich anwaltschaftlich für ihre Belange ein.

Die Themen sind bunt

Das sind vielfältige Themenbereiche, unter anderem Arbeitslosigkeit, Armut, Bildung, Wohnungsnot, Pflege, Teilhabe, Migration, Integration, Familie.

Die Ligavertreter treffen sich regelmäßig zu Sitzungen, zwei Mal im Jahr auch in einer erweiterten Ligasitzung mit Vertretern der Landkreisverwaltung, des Jobcenters und der Agentur für Arbeit zum Austausch und Vorbringen ihrer Anliegen.

Die Liga veranstaltet jedes Jahr in der landesweiten Woche der Armut einen Aktionstag in einem der Mittelzentren des Landkreises zum jeweiligen Motto.

Seit 2012 gibt es das Bildungsprojekt Augenhöhe – Teilhabe an Bildung, zu dem sich die Liga und der Kinderschutzbund Kreisverband Balingen zusammengeschlossen haben und Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien im Bildungsbereich finanziell unterstützen.

Außerdem sind Vertreter in Fachausschüsse berufen. Die Wohlfahrtsverbände stellen zudem Vertreter im Jugendhilfeausschuss.

Der soziale Wohnungsbau und die Wohnraumknappheit liegen der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände besonders am Herzen. Auch dazu hat sie den Parteien auf den Zahn gefühlt.

Die CDU sieht den Mietwohnungsbau von der hohen Nachfrage nach bezahlbarem Mietraum regelrecht konterkariert. Private Wohnungsbauer wollen eine Rendite oberhalb derzeitiger Geldanlagen sehen. Deshalb seien Wohnungsbaugesellschaften auf kommunaler Ebene oder von privat organisierten Baugenossenschaften gefordert, sozialverträgliche und damit bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Kommunen am Ball

Auch günstige Sanierungsdarlehen wären hilfreich. Aus Sicht der Christdemokraten scheitere der Mietspiegel bisher am Verwaltungsaufwand. Beim sozialen Wohnungsbau setzt die CDU auf die Eigenverantwortung jeder Kommune. Es sollte jedoch nicht so sein, dass Wohnbaugenossenschaften nur noch Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis ab neun Euro anbieten.“

Die SPD hingegen, sieht die Kommune in der Pflicht: Können private Investoren bezahlbarem Wohnraum nicht gewährleisten, müsse sich die kommunale Ebene als Träger einbringen. Das Mieterschutzgesetz auf Bundesebene regle zudem, welche Kosten ein Vermieter nach Modernisierungen auf Mieter umlegen darf.

Kommunen in der Pflicht

Wer preiswerte neue Wohnungen baut, solle zusätzliche steuerliche Vorteile genießen, so die Idee. Ein Mietspiegel sei ebenso Aufgabe der Kommunen wie der soziale Wohnungsbau.

Die ganz klare Forderung der FDP hingegen lautet: „Bauen, bauen, bauen, denn mehr Wohnraum senkt die Preise.“ Der liberale Standpunkt sei „privat vor Staat“. Es gelte, komplizierte und überregulierende Bauvorschriften und Gesetze abzuschaffen, die steuerliche Absetzbarkeit zu verbessern und ein ausgewogenes Mietrecht zu entwickeln.

Privat vor Staat

Der Wohnungsbau werde im notwendigen Maße angeregt, wenn jeder Mieter zahlungsfähig sei, wofür ein sachgerecht ausgestaltetes Wohngeld sorge. Einen Mietpreisspiegel begrüßen die Liberalen auch.

Die Grünen betonen: Ziel müsse es sein, dass alle hier lebenden Menschen aus eigener Kraft menschenwürdig wohnen können, ohne sich bei anderem Lebensbedarf drastisch einschränken zu müssen. Ihre Mahnung: Wohnungsbaugesellschaften in kommunaler Trägerschaft müssten wieder am Gemeinwohl und nicht an Gewinnen ausgerichtet werden.

Gemeinwohl statt Gewinn

Kommunen müssten nicht zwangsweise selbst als Bauherren aktiv werden, sie könnten auch günstige Rahmenbedingungen schaffen. Auch neue Bürger-Genossenschaften sollen gezielt als Bauträger gefördert werden. Ein Mietpreisspiegel wird von den Grünen befürwortet.

Die Linke formuliert Kritik: Die Kreisverwaltung und die Kommunen würden den Wohnungsmarkt als weitgehend entspannt ansehen und orientierten sich an Statistiken. Dazu komme, dass soziale Schwierigkeiten oft gar nicht durch das Hilfesystem wahrgenommen würden.

Mietpreisspiegel ist ein Muss

Einen Mietpreisspiegel erachtet die Linke als unverzichtbar, denn bislang orientiere sich der Kreis mit den Mietrichtwerten an den Bestimmungen zum Wohngeldgesetz. Dies sehe für einige Kommunen sogar Rückstufungen vor. Dies sei nicht vermittelbar und habe mit der Realität nichts zu tun. Einen Kernfehler der Wohnungspolitik sieht die Partei in der fehlenden Gemeinnützigkeit von Baugesellschaften. Zwangsmaßnahmen seien allerdings ein letzter Schritt. Davon sei der Zollernalbkreis weit entfernt.

Die Freien Wähler weisen darauf hin, dass der Landkreis weder Eigentümer von geeignetem Bauland sei, noch Möglichkeiten habe, solche Grundstücke im Rahmen der Bauleitplanung zu entwickeln. Insofern richte sich diese Frage an die Kommunen. Bezahlbares Wohnen bedeute, dass nicht mehr als ein Drittel des Einkommens für Ausgaben rund um das Wohnen in Anspruch genommen werden.

Her mit bezahlbaren Bauplätzen

Bezahlbares Wohnen oder öffentlich geförderter Mietwohnungsbau könnten die Kommunen mit den Instrumenten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme absichern, in dem diese ihre eigenen Mehrfamilienhaus-Grundstücke nicht zum Höchstpreis abgeben, sondern zum Festpreis gegen die Vorlage eines Konzepts für bezahlbaren Wohnraum. Wichtig sei, dass insgesamt bedarfsgerecht neue Wohnungen erstellt werden. Über diesen Weg komme es zu den sogenannten Sickereffekten. Daneben sei es auch wichtig, bezahlbare Bauplätze für die Familien zum Neubau eines Einfamilienhauses bereit zu stellen. Mietpreisspiegel und der Einstieg in den sozialen Wohnungsbau seien Sache der jeweiligen Kommune.

Die AfD erklärt, dass die Bautätigkeit unter den Rahmenbedingungen nicht mithalten könne. Planwirtschaftliche Eingriffe wie die Mietpreisbremse verschleppten das eigentliche Problem.

Rahmen stimmt nicht

Wirksamer und nachhaltiger seien Maßnahmen, die den Wohnungsbestand deutlich erhöhen. Hierzu gehörten die Ausweisung neuer und die Optimierung bestehender Baugebiete sowie die Beseitigung unnötiger Vorschriften und bürokratischer Hemmnisse. Zur Eigentumsförderung seien Grundstücke von der öffentlichen Hand zur Verfügung zu stellen und genossenschaftliches Wohnen zu fördern. Mieter, deren Einkommen für die Miete nicht reicht, möchte die AfD weiterhin durch ein angepasstes Wohngeld gefördert wissen.

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