Die Gefängnisstrafen für einen Geiselnehmer und einen Rauschgift-Dealer sind rechtskräftig

Von Pressemitteilung

Zwei von der Öffentlichkeit mit Interesse verfolgte Urteile der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen haben Rechtskraft erlangt. In einer Pressemitteilung des Landgerichts Hechingen heißt weiter:

Die Gefängnisstrafen für einen Geiselnehmer und einen Rauschgift-Dealer sind rechtskräftig

Zwei aufsehenerregende Urteile des Landgerichts Hechingen sind rechtskräftig geworden.(Symbolfoto)

Mit einem Urteil vom 7. Dezember 2020 wurde ein 28-jähriger nigerianischer Angeklagter wegen Geiselnahme in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

30.000 Euro für Schlepperbande

Er war unter dramatischen Umständen nach Forderung von 30.000 Euro einer Schlepperbande über Algerien, Libyen, das Mittelmeer, Italien und die Schweiz nach Deutschland geflohen, wobei er eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat.

Frau Messer an den Hals gehalten

Als hier abgelehnter, jedoch geduldeter Asylbewerber randalierte er am 3. Juni 2020 nach mehrfachen erfolglosen Versuchen der Erlangung einer Arbeitserlaubnis zunächst im Landratsamt Sigmaringen und drückte nach Eintreffen einer alarmierten Polizeistreife einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde sein Obstmesser sekundenlang gegen den Hals, um den Abzug der Polizisten zu erzwingen und seine befürchtete Abschiebung zu verhindern.

Opfer traumatisiert und arbeitsunfähig

Durch den sofortigen mutigen Einsatz zweier junger Beamter unter Einsatz von Pfefferspray konnte der Angeklagte überwältigt und die Geisel befreit werden. Das Tatopfer erlitt keine körperlichen Verletzungen, wurde jedoch massiv traumatisiert und ist seither dienstunfähig.

Junger Mann kommt in Entziehungsanstalt

Mit Urteil vom 26. November 2020 wurde ein 28-jähriger, in Hechingen lebender Angeklagter wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daneben wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Vorwegvollzug von einem Jahr drei Monaten angeordnet.

Lagerhalle zweckentfremdet

Er hatte als Angestellter einer Logistikfirma am 5. Dezember 2019 eine Lagerhalle der Firma Uhlsport in Bisingen für eine Zwischenlagerung von knapp 80 Kilogramm Marihuana sehr guter Qualität bei sofortiger Abholung einer Teilmenge von 25 Kilogramm durch einen Kurier aus Frankfurt am Main in Erwartung von 500 Gramm Marihuana Entlohnung zur Deckung seines Eigenbedarfs zur Verfügung gestellt.

Keine Revision

Nachdem keiner der jeweiligen Verfahrensbeteiligten Revision eingelegt hat, sind beide Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig geworden.