Hechingen/Bisingen

Die Beweisaufnahme im Bisinger Mordversuchsprozess ergibt: Die DNA ist vom Angeklagten

16.05.2019

von Melanie Steitz

Die Beweisaufnahme im Bisinger Mordversuchsprozess ergibt: Die DNA ist vom Angeklagten

© Volker Bitzer

Keine weiteren Befragungen: Die Beweisaufnahme im Prozess „Versuchter Mord in Bisingen“ ist abgeschlossen.

Die Beweisaufnahme in dem Prozess um versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hechingen ist abgehakt. Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, am 21. November 2009 einen Mann aus einem Bisinger Teilort mit einem Messer verletzt haben. Nur wegen einer späten DNA-Analyse von einem schwarzen Schal, den der vermummte Täter trug, und der am Tatort gefunden wurde, wurde der Prozess zehn Jahre später aufgerollt (wir berichteten mehrfach).

Bisher schweigt der Beschuldigte, dessen DNA vermehrt auf dem Schal gefunden wurde, und ließ lediglich Angaben zum eigenen Werdegang durch seinen Anwalt vor Gericht verlesen. Daher gehen die Richter jedem Hinweis nach. Auch am Donnerstag wurden erneut Zeugen vorgeladen, zum Beispiel ein Augenarzt. Er hatte dem Angeklagten zwei Wochen nach dem Vorfall Kontaktlinsen eingepasst. Da der Täter damals von seinem Opfer mit Wackersteinen im Augenbereich getroffen wurde, fragten die Richter, ob der Angeklagte äußere Verletzungen beim Termin trug. Der Augenarzt verneinte.

Orthopäde von Schweigepflicht entbunden

Ebenfalls von seiner Schweigepflicht entbunden war ein Orthopäde. Der Beschuldigte hatte diesen mehrfach zwischen 2008 und 2012 wegen einer Verletzung am Kniegelenk, die er sich beim Fußballspielen zugezogen hatte, aufgesucht. Er wurde sogar in einer Stuttgarter Sportklinik behandelt. Am 5. November 2009 trug der junge Mann keine Schiene mehr, betonte der Zeuge. Allerdings habe er ihm noch das Medikament Ibuprofen zur Schmerzlinderung verschrieben. „Aber ein normales Gehverhalten“ sei in diesem Stadium möglich gewesen, unterstrich er.

Viele Spuren vom Angeklagten

Auch die DNA-Sachverständige sagte erneut vor dem Gericht aus. Sie hatte wieder die mittlere Sektion des Schals auf DNA-Spuren des Angeklagten geprüft. „Auch dieses Mal war eine komplette Übereinstimmung vorhanden“, sagte sie. Nur eine Person unter 150 Trillionen Menschen weise solche Merkmale auf, teilte sie mit. Sie habe gleich mehrere Reinspuren und Mischspuren des Angeklagten gefunden. „Was für mich qualitativ heißt, dass schon viele DNA-Spuren des Angeklagten vorhanden sind“, schloss die Expertin.

Die Plädoyers sind für den 22. Mai geplant

Die gerichtsmedizinische Sachverständige befand, dass bei einer leichten Augenverletzung es durchaus möglich sei, dass sie nach 13 Tage danach verheilt sei. Es hänge davon ab, ob der Täter den Knochen oder Weichgewebe traf. Die Verletzungen mit dem Messer im Gesicht seien zudem eine „oberflächliche Hautanritzung“. Die Plädoyers werden am 22. Mai ab 14 Uhr verkündet. Melanie Steitz

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