Hechingen

Der Blutrache-Prozess am Hechinger Landgericht wird sich bis in den Juni hineinziehen

03.05.2019

von Andrea Spatzal

Der Blutrache-Prozess am Hechinger Landgericht wird sich
bis in den Juni hineinziehen

© Volker Bitzer

Der Mordfall Umut K. - direkt und indirekt - beschäftigt das Landgericht Hechingen nun schon seit vielen Monaten.

Die Neuverhandlung des Blutrache-Prozesses am Landgericht Hechingen wird die 2. Jugendkammer nicht wie geplant in der kommenden Woche abschließen können. Noch fehlt die Aussage einer wichtigen Zeugin: die frühere Freundin des 24-jährigen Angeklagten und Mutter des gemeinsamen Kindes.

Sie sei in Lettland abgetaucht, teilte der Vorsitzende Richter am Freitag, dem dritten Verhandlungstag, mit. Die junge Mutter habe sich wohl aus Furcht vor dem Angeklagten mit ihrem Kind ins Ausland abgesetzt. Das Gericht konnte aber per E-Mail Kontakt zu der Zeugin aufnehmen. Auf Anfrage habe sie sich auch bereit erklärt auszusagen, allerdings von ihrem Wohnort in Lettland aus. Das Justizministerium in Riga werde das zuständige Gericht entsprechend anweisen, so dass die Zeugin an einem der nächsten Verhandlungstage zugeschaltet werden kann.

Neue Termine: 23. Mai und 4. Juni

Um einen Zeitpuffer zu haben, wurde der nächste und ursprünglich geplant letzte Verhandlungstag in der kommenden Woche storniert. Der Prozess wird sich nun wohl bis in den Juni ziehen. Als neue Verhandlungstage wurden der 23. Mai und der 4. Juni festgelegt.

Großes Polizeiaufgebot und strenge Kontrollen

Gewohnt groß war auch am Freitag wieder das Polizeiaufgebot mit strengen Eingangskontrollen. Nur spärlich waren die Zuhörerreihen besetzt. Auf der Anklagebank sitzen der 21-jährige Bruder des Mordopfers Umut K. und der 24-jährige Mitangeklagte, der dem Jüngeren Waffen für dessen Rachepläne beschaffen sollte. Der 24-Jährige war es, der beim Bundesgerichtshof die Revision beantragt hat, der die Karlsruher Richter auch stattgegeben haben. Die Revisionsverhandlung wurde auf den Mitangeklagten erweitert.

Junger Mann will eigene Aussagen widerlegen

In den Zeugenstand traten am Freitag zwei Polizisten, die den 24-Jährigen nach der Festnahme im August 2018 vernommen haben. Gezielt fragten der Richter und auch die Verteidiger nach Schmerztabletten die dem 24-Jährigen überlassen worden sein könnten, und nach Andeutungen, wonach der Mitangeklagte bereits weidlich ausgesagt habe. Beide Punkte führt der 24-Jährige nämlich ins Feld, um seine damaligen Aussagen zu widerlegen. Er gibt an, in den Verhören unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden zu haben. Außerdem sei er mit falschen Behauptungen über das Aussageverhalten des Mitgefangenen unter Druck gesetzt worden. Noch einmal vorgetragen wurden am Freitag die bereits in er erstinstanzlichen Verhandlung gehörten psychiatrischen Gutachten über die beiden Angeklagten.

Der Mordfall Umut K.

Auslöser für den Blutrache- Prozess war der Mord an dem jungen Kurden Umut K. im Dezember 2016 auf offener Straße in Hechingen. In der Absicht, den Mord zu rächen, soll ein Bruder (20) des Getöteten versucht haben, sich Waffen zu besorgen. Dazu soll er sich mit einem damals 23-jährigen zusammengetan haben. Dieser sollte über einen Kontaktmann Waffen besorgen. Geplant gewesen sei, mit einer Schusswaffe und auch mit Handgranaten, Familienangehörigen der verurteilten Täter einen Schrecken einzujagen. Die beiden Männer, die im August 2017 festgenommen wurden, sind der „Verabredung zum Mord“ angeklagt und wurden bereits 2018 von der 1. Großen Jugendkammer am Landgericht Hechingen zu Haftstrafen verurteilt.

Veto des Bundesgerichtshofes

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile allerdings aufgehoben und den Fall an das Landgericht Hechingen zurück verwiesen. Die Bundesrichter sagen, die Verbrechensverabredung sei erst in einem vagen Planungsstadium gewesen. Seit April wird der Fall erneut vor dem Landgericht Hechingen verhandelt.

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