„Das war nicht der Plan“: Land kassiert nach Rogg-Klage die Sonderrechte des Buchhandels

Von Nicole Leukhardt

Die Chefetage des Balinger Möbelhauses Rogg war für mehr Gleichbehandlung angetreten: Sie wollte in der Corona-Verordnung per Eilantrag beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof auf dieselbe Stufe gestellt werden wie Gartencenter und Baumärkte. Doch nach dem Urteil des Gerichts kassierte die Landesregierung stattdessen die Sonderrechte für Buchläden. „Das war so nicht unsere Absicht“, sagt Ekkehard Gulde, Geschäftsführer bei Möbel Rogg.

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