Balingen

„Das war nicht der Plan“: Land kassiert nach Rogg-Klage die Sonderrechte des Buchhandels

25.03.2021

Von Nicole Leukhardt

„Das war nicht der Plan“: Land kassiert nach Rogg-Klage die Sonderrechte des Buchhandels

© Nicole Leukhardt

Alexander Ast, Julian Rogg und Ekkehard Gulde (von links) verstehen nicht, warum ihr Möbelhaus nicht gleichgesetzt wird wie Baumärkte oder Gartencenter, wenn es um die Corona-Verordnung geht.

Die Chefetage des Balinger Möbelhauses Rogg war für mehr Gleichbehandlung angetreten: Sie wollte in der Corona-Verordnung per Eilantrag beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof auf dieselbe Stufe gestellt werden wie Gartencenter und Baumärkte. Doch nach dem Urteil des Gerichts kassierte die Landesregierung stattdessen die Sonderrechte für Buchläden. „Das war so nicht unsere Absicht“, sagt Ekkehard Gulde, Geschäftsführer bei Möbel Rogg.

Mit welcher Begründung dürfen Bau- und Gartenmärkte öffnen, deren Sortiment wie Leuchten, Badmöbel oder Gartenmöbel sich in vielen Teilen mit dem eines Möbelhauses deckt? Das wollte die Balinger Firma Rogg vom Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wissen und reichte Klage gegen die Corona-Verordnung ein. „Denn Baumärkte und Gartencenter sind für uns direkter Wettbewerb“, sagt Ekkehard Gulde. Diese of...

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