Vier Angeklagten konnte der Vorwurf der Körperverletzung und des Raubes nicht nachgewiesen werden.
Wegen gemeinschaftlicher gefährlichen Körperverletzung und gemeinschaftlichem Raub saßen vor dem Amtsgericht Hechingen vier junge Männer aus der Region auf der Anklagebank. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt (Symbolfoto).
Drei Freisprüche und eine vorläufige Verfahrenseinstellung gab es für den Tatvorwurf der Körperverletzung mit Raub: Wegen gemeinschaftlicher gefährlichen Körperverletzung und gemeinschaftlichem Raub saßen vor dem Amtsgericht Hechingen vier junge Männer aus der Region auf der Anklagebank.
Mit Schlägen und Tritten mißhandelt
Sie sollen laut Staatsanwältin am 2. Mai 2018 den 29-jährigen Geschädigten auf einen Parkplatz gelockt, mit Schlägen und Tritten misshandelt und 100 Euro aus seiner Geldbörse geraubt haben. Vorgeschichte war die Rückabwicklung eines Waschmaschinenkaufs, da sich das gebrauchte Gerät laut Angabe des Käufers als defekt entpuppte.
Opfer hat nur ungenaue Erinnerungen an den Tathergang
Weil der Geschädigte den Kaufpreis nicht zurückgeben wollte, sollte ihn ein Freund zu einem Gespräch einbestellen. Auf dem Parkplatz seien noch weitere Personen aufgetaucht hätten ihn verprügelt und bestohlen. Letztlich konnte oder wollte sich der wegen mehrerer Drogendelikte vorbestrafte Geschädigte nicht mehr richtig an das Geschehen erinnern.
Zeugin verstrickt sich in Widersprüchen
Seine Ex-Freundin verstrickte sich als Zeugin in Widersprüche. Sie konnte die mutmaßlichen Täter am Abend im Dunkeln zwar nicht erkennen, wie sie zugab, recherchierte aber danach auf dem Facebook-Profil des Bekannten und wollte auf Fotos die Täter erkannt haben.
Drei Angeklagte wurden freigesprochen
Drei der Angeklagten waren mehrfach vorbestraft, obwohl zum Tatzeitpunkt zwei von ihnen 18 Jahre alt waren. Keines der Vergehen konnte den Angeklagten nachgewiesen werden. Drei Angeklagte wurden freigesprochen,.
Hauptangeklagter muss ein Antiaggressionstraining absolvieren
Beim Hauptangeklagten wurde das Verfahren eingestellt. Auflage: er muss ein Antiaggressionstraining absolvieren. Lediglich für das Fahren eines Rollers ohne Führerschein und ohne Haftpflichtversicherung sowie das Mitführen eines Schlagrings, wurde einer der Angeklagten zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.