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Das Opferentschädigungsgesetz in der Praxis: Der Weiße Ring im Zollernalbkreis berichtet

Von Julia Siedler

Für viele Betroffene ist der Weiße Ring das Prüfmessgerät an Justitias Waage. Wenn es zu keiner Verhandlung oder Verurteilung kommt, kann mittels des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) zumindest Genugtuung für die Betroffenen erzielt werden. Seit das OEG am 1. Januar Teil des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) wurde, können Betroffene einen entsprechenden Antrag auch ohne Strafanzeige stellen. Wie das Vorgehen in der Praxis vonstattengeht berichteten Heike Dachs, neue Leiterin der Außenstelle im Zollernalbkreis, sowie ihr Vorgänger Karl Maier.

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