Hechingen

Mann bedroht Ex-Freundin: Hechinger Amtsgericht schickt ihn mehrere Monate in den Knast

21.06.2019

von Sabine Hegele

Mann bedroht Ex-Freundin: Hechinger Amtsgericht schickt ihn mehrere Monate in den Knast

© Matthias Badura

Das Hechinger Amtsgericht verurteilt einen 38-jährigen Mann zu Haft ohne Bewährung, weil er extreme Drohungen aussprach.

Telefonisch, per SMS und per WhatsApp hat der 38-Jährige seine Ex-Freundin und Mutter der gemeinsamen Tochter beleidigt und bedroht – mehrfach und massiv. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht zu vier Monaten und zwei Wochen Gefängnis – Bewährung gibt‘s keine.

Der Angeklagte war ohne Rechtsbeistand erschienen und räumte ein, dass „vieles gesagt wurde“, nicht nur von ihm, sondern ebenso von seiner Ex-Freundin – an den genauen Inhalt der verbalen und schriftlichen Auseinandersetzungen könne er sich aber nicht erinnern. Die Mutter seiner Tochter sehr wohl.

„Ich schwöre, ich werde dich umbringen!“

Schon früh, bereits im Sorgerechtsstreit um das gemeinsame Kind, hatte sie einen Rechtsanwalt verpflichtet. So dokumentierte die 30-Jährige die Nachrichten ihres Ex-Partners, die zuletzt in der Bedrohung mündeten: „Ich schwöre, ich werde dich umbringen … ich weiß jetzt alles … wären wir in der Türkei, hätte ich dich schon umgebracht.“

Neuen Freund mit Messer abstechen

Auch den neuen Freund der jungen Türkin ging der Angeklagte (in Hechingen geboren, in Bisingen aufgewachsen ist, türkische Wurzeln) an. Er werde ihn, sollte er ihm begegnen, mit dem Messer abstechen.

Fast harmlos nehmen sich ob dieser Bedrohungen die Beleidigungen aus, die der 38-Jährige an seine einstige Lebensgefährtin gerichtet hat. Zuhauf nannte er sie eine Schlampe, eine billige Hure und anderes mehr.

Drohgebärden schüren Angst

Vor allem aber die massiven Drohgebärden hätten sie in Angst versetzt, sagte die Frau am Mittwoch dem Gericht. Auch ihr neuer Partner hatte Angst. Die griff ebenso auf deren Familien über, denn auch diese kontaktierte der Angeklagte.

Den Vater der jungen Frau forderte er auf, er möge seine „wertlose“ Tochter zurück in die Türkei holen; erst in der vergangenen Woche, also nur wenige Tage vor der Hauptverhandlung am Mittwoch, schrieb er der Cousine der 30-Jährigen, seine Ex möge „verrecken“.

Keine gute Sozialprognose

Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Angeklagten eine ungünstige Sozialprognose, zumal er sich schon in der Vergangenheit nicht an Bewährungsauflagen gehalten habe.

Das veranlasste die Staatsanwaltschaft zur Forderung einer Haftstrafe von vier Monaten und zwei Wochen – im Gefängnis abzusitzen. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft voll umfänglich. „Ich schicke niemanden gerne ins Gefängnis, aber manchmal muss es einfach sein“, sagte der Richter.

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