Hechingen

Das Amtsgericht verurteilt einen Rangendinger wegen Hanfanbaus zu einer Bewährungsstrafe

13.06.2019

von Melanie Steitz

Das Amtsgericht verurteilt einen Rangendinger wegen Hanfanbaus zu einer Bewährungsstrafe

© Matthias Badura

Ein Mann wurde vom Amtsgericht Hechingen wegen Hanfanbaus verurteilt.

Ganz reumütig zeigt sich der Angeklagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Hechingen. Der Mann aus Rangendingen musste sich wegen des unerlaubten Besitzes von Marihuana und einer Waffe verantworten. „Ich weiß, dass ich da einen riesengroßen Fehler gemacht habe“, sagte der geständige Mann mittleren Alters.

Das Amtsgericht Hechingen verurteilte ihn schließlich zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. Sie wird zur Bewährung auf drei Jahre festgesetzt. Der Mann muss außerdem 2000 Euro in zehn monatlichen Raten an die Diakonische Suchtberatung Balingen überweisen.

Termine bei Drogenberatung sind Pflicht

Sechs Termine bei der Drogenberatung sind ebenfalls festgesetzt, die der Verurteilte bis zum 30. März 2020 wahrgenommen haben muss. Des weiteren wird er im Laufe des ersten Bewährungsjahres vier Urinkontrollen absolvieren müssen, um zu beweisen, dass er auch weiterhin keine Drogen mehr nimmt.

Der Mann mittleren Alters baute zuhause eine Indoor- Hanf-Anlage für den Eigenbedarf an. Durch einen Tipp kam ihm die Polizei am 6. September 2018 auf die Schliche und durchsuchte sein Heim. Dabei wurden 928,5 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von 36,7 Gramm sowie ein gefundenes Butterflymesser sichergestellt. Ersteres hätte 2400 Konsumeinheiten beziehungsweise Joints ergeben.

„Eine Riesenlast ist von mir genommen“

Der Angeklagte betonte vor Gericht, er sei glücklich, dass die Polizeibeamten seine Plantage entdeckt haben. Das habe sich angefühlt, als ob diese „eine Riesenlast von mir genommen“ hätten. Zwei bis drei Jahre habe er Drogen konsumiert. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, warum er eine Indoor-Anlage mit Marihuana-Pflanzen im eigenen Heim begonnen habe, antwortete er: „Ich wollte mich nicht dem Handel aussetzen und kaufen.“

Seit zwölf Jahren in Lohn und Brot

Ansonsten machte der Angeklagte einen guten Eindruck vor Gericht. Seit zwölf Jahren sei er in Lohn und Brot, habe soziale Kontakte und führe nun – seitdem die Polizei seine Plantage konfisziert hat – ein „normales Leben“ ohne Drogen.

Der Mann beteuerte vor Gericht zwar, er habe mehrmals täglich konsumiert, aber den Hanf nur für den Eigenbedarf angebaut. Er habe sich im Internet belesen und dieses Wissen auch nicht an Dritte weitergegeben. Obwohl er bekräftigte, niemand aus seinem Freundeskreis habe Drogen genommen oder von der Anlage im Eigenheim gewusst, hielt der Richter dem Rangendinger vor, dass ihn jemand bei der Polizei verraten habe.

„Die Person hat mir – ehrlich gesagt – einen Gefallen getan“, antwortete der Angeklagte. „Ich war nicht stolz drauf“, so der Rangendinger. Auch die Auswertung des Handys am 10. September 2018 brachte nichts Belastbares ans Tageslicht. Es wurden keine Chats gefunden, „die mit Drogengeschäften zu tun haben“.

Fahrrad ersetzt Marihuana

Nach dem Vorfall habe er „sofort aufgehört“, selbst Marihuana zu konsumieren, und „da absolut kein Verlangen mehr“. Er fahre nun lieber Fahrrad, engagiere sich in Vereinen und lebe seine sozialen Kontakte auf. Dadurch habe er nun auch mehr Lebensqualität gewonnen.

Auf die Rückgabe des Butterflymessers verzichtete der Angeklagte. „Das habe ich gekauft, als ich 16 Jahre alt war“, sagte er. Zum Schluss habe er es nur noch als Werkzeug benutzt und nicht entsorgt, weil er Angst gehabt habe, dass es dann in die falschen Hände gerät.

Staatsanwalt und Verteidigerin einig

Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerin forderten eine elfmonatige Haftstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Richter merkte an, dass nicht ganz nachvollzogen werden könnte, warum der Rangendinger begonnen habe, Drogen zu konsumieren.

Auch der „positive Eindruck“ des Angeklagten, der im Übrigen nicht vorbestraft war, überraschte den Vorsitzenden. Aber vielleicht werde man mit zunehmenden Berufsjahren einfach nur misstrauisch, resümierte er. Auf die Geldstrafe verzichten, wofür die Verteidigerin plädiert hatte, wollte das Gericht nicht. Allerdings fiel sie auch nicht ganz so hoch wie beim Staatsanwalt, der 3500 Euro gefordert hatte, aus.

Diesen Artikel teilen: