Zollernalbkreis

DRK und Landkreis machen sich für Rettungshubschrauber-Standort im Zollernalbkreis stark

12.08.2022

von Pressemitteilung

DRK und Landkreis machen sich für Rettungshubschrauber-Standort im Zollernalbkreis stark

© DRK

Landrat Günther-Martin Pauli (Mitte), Kreisbrandmeister Stefan Hermann (links) und DRK-Kreisvorsitzender Heiko Lebherz (rechts) begutachten in der Leitstelle Zollernalb die Rettungshubschrauber per Echtzeitortung.

In einem offenen Brief haben sich der Kreisverband des Roten Kreuzes sowie Landrat Pauli an das Innenministerium gewendet. Sie liefern Argumente und drei mögliche Standorte für einen Rettungshubschrauber im Zollernalbkreis.

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Staatssekräter Klenk,

in den letzten Tagen konnten wir aus den Medien erfahren, dass die Gemeinde Wannweil die Stationierung eines Rettungshubschraubers ablehnt.

Die Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg sieht für unsere Raumschaft vor, den Rettungshubschrauber Christoph 41 von Leonberg in den Bereich Reutlingen/Tübingen zu verlegen. Dadurch erhalten wir im Zollernalbkreis eine schnellere Eintreffzeit und die bestehende Lücke im Bereich Burladingen und angrenzend in den Landkreisen Reutlingen und Sigmaringen wird endlich abgedeckt!

Daher hatten wir Hoffnung auf eine zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens. Mit einem Schreiben an Herrn Minister Strobl hatten wir zuletzt am 27. November 2020 mehrere Möglichkeiten der Stationierung eines Rettungshubschraubers im Zollernalbkreis dargelegt. Daraufhin erhielten wir Antwort, dass das Regierungspräsidium Tübingen mit der Umsetzungsbewertung beauftragt wurde.

Veränderte Lage nach Wannweiler Veto

Dabei sollten explizit genau die Ergebnisse des Gutachtens bewertet werden. Nun entsteht eine Situation, in der sich die im Gutachten genannte Achse Reutlingen/Tübingen für einen Rettungshubschrauberstandort problematischer darstellt.

Der mögliche Standort Wannweil wird offenbar kommunalpolitisch abgelehnt. Ein Standort auf dem Dach der BG-Klinik Tübingen ist als Dachlandeplatz mit der Infrastruktur eines Luftrettungszentrums enorm kostspielig. Daher bitten wir darum, bei der Standortsuche den Horizont zu erweitern!

Neben der Verlegung bestehender Standorte hatten wir ebenfalls gebeten zu prüfen, ob stattdessen ein weiterer Rettungshubschrauber im Bereich der bisherigen Versorgungslücke denkbar wäre. Weiterhin sprechen dafür einige Argumente.

Argumente für Stationierung im Zollernalbkreis

Mehrere Petitionen und Initiativen unterstreichen dies mit diversen Argumentationen aus verschiedenen Richtungen. Aus unserer Sicht sind dies hauptsächlich drei Punkte:

  • Die Kosten für die Verlegung und damit den Neubau zweier Standorte im Vergleich zu der Etablierung eines weiteren Standorts.
  • Ein erhöhter Aufwand, sofern durch die Verlegung Ausschreibungen für den Betrieb beider Standorte erforderlich würden, wohingegen bei Belassung der bisherigen Standorte lediglich der Betrieb des Zusätzlichen ausgeschrieben werden müsste.
  • Sind die Flugbeschränkungsgebiete Truppenübungsplatz Heuberg und Flughafen Stuttgart zu berücksichtigen, die je nach Einsatzort umflogen werden müssen, was bisher nach unserer Einschätzung nicht umfänglich im Gutachten berücksichtigt wurde. Unabhängig von der Frage, ob ein zusätzlicher Standort etabliert werden kann oder ob ein bestehender verlegt wird, können wir unsere Vorschläge für Standorte erneut bekräftigen.

Drei mögliche Standorte

Im Zollernalbkreis stünden für ein weiteres Luftrettungszentrum mehrere Standorte zur Verfügung, bis hin zu Optionen, bei denen quasi sofort ein Betrieb beginnen könnte:

  • Der genehmigte, dem Zollernalb-Klinikum zugeordnete Landeplatz in Balingen. Bei diesem wäre voraussichtlich eine Änderung der luftfahrtrechtlichen Genehmigung erforderlich.
  • Im Gewerbegebiet Bisingen Nord an der B27 kann ein taktisch sinnvoller Standort liegen. Im Bebauungsplan ist dort bereits ein Landeplatz vorgesehen, der luftfahrtrechtlich jedoch noch nicht genehmigt ist.
  • Außerdem der genehmigte Landeplatz bei Trigema in Burladingen, in räumlicher Nachbarschaft zum in der Analyse geprüften Alternativstandort in Gammertingen. Der Betreiber und Eigentümer dieses Landeplatzes hat seine Unterstützung zugesichert, so dass hier sofort der Betrieb aufgenommen werden könnte.

Das Ergebnis der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Situation für den Zollernalbkreis wird sich voraussichtlich verbessern, weshalb wir an einer unverzüglichen Umsetzung interessiert sind.

Kein Prestige-Objekt

Bisher sind wir im Verfahren jedoch zur Untätigkeit verdammt. Grundsätzlich geht es in der Debatte nicht darum, aus Prestige einen Rettungshubschrauber im Zuständigkeitsbereich zu stationieren.

Vielmehr kann durch eine geschickte Zusammenarbeit bei Betrachtung der vielversprechenden Standortmöglichkeiten unter Umständen ein sinnvolles Ergebnis erzielt werden.

Im Sinne einer raschen Verbesserung der Situation bieten wir allen am Verfahren beteiligten Stellen unsere Kooperation, Unterstützung und Gesprächsbereitschaft an.

Unterschrieben ist der offene Brief von Landrat Günther-Martin Pauli und DRK-Kreisvorsitzenden Heiko Lebherz.

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