Balingen

Coronavirus: Stadt Balingen sagt nichts ab und überlässt die Entscheidung den Veranstaltern

06.03.2020

Von Benno Haile

Coronavirus: Stadt Balingen sagt nichts ab und überlässt die Entscheidung den Veranstaltern

© Renate Deregowski

Die Stadthallen-Eigenproduktion „Orpheus in der Unterwelt“ wird am Freitagabend erstmals aufgeführt – trotz der aktuellen Corona-Situation.

Die Stadt Balingen empfiehlt, größere Menschenmengen zu meiden und Veranstaltungen fernzubleiben. Absagen überlässt sie jedoch den jeweiligen Veranstaltern.

Für alle Veranstaltungen, die an diesem Wochenende oder in den nächsten Wochen anstehen, gibt die Stadt Balingen die Empfehlung des Gesundheitsamtes weiter, Veranstaltungen mit einem größeren Personenaufkommen entweder abzusagen oder zu verschieben.

Entscheidung liegt beim Veranstalter

Derzeit bestehe aber keine Rechtsgrundlage zur behördlichen Absage von Veranstaltungen. Insoweit liege es im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters, ob Veranstaltungen wie geplant durchgeführt werden oder abgesagt beziehungsweise verschoben werden.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt werde die für Freitagabend geplante Premiere der Stadthallen-Eigenproduktion „Orpheus in der Unterwelt“ sowie die weiteren Vorstellungen am 8. und 10. März stattfinden.

Besucher erhalten Zettel

Alle Besucher der Veranstaltungen erhalten aber am Eingang einen Zettel ausgehändigt, auf dem sie Name, Anschrift, Telefonnummer und die Sitzplatznummer angeben können, sofern sie dies aus Datenschutzgründen machen möchten.

Auf der Rückseite des Zettels ist die Begründung für diese Maßnahme aufgeführt. Sollten sich bei den Besuchern der Veranstaltung im Nachhinein Symptome des Coronavirus zeigen, können diejenigen Personen ermittelt werden, die in unmittelbarer Nähe ihren Sitzplatz hatten. Dadurch werde eine umgehende Information an die Betreffenden ermöglicht, teilt die Stadt Balingen in ihrer Pressemitteilung mit.

Keine Rückerstattung von Ticketpreisen

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass keine Erstattung des Eintrittspreises vorgesehen ist, sofern Besucher aus eigener Entscheidung nicht an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

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