Coronakrise erfasst Sternenbäck in Hechingen – Schutzschirmverfahren eingeleitet

Von Hardy Kromer

Die Hechinger Großbäckerei Sternenbäck ist von der Coronakrise voll getroffen. Das Unternehmen gab am Freitag, 22. Mai, bekannt, dass es ein Schutzschirmverfahren nach der Insolvenzordnung beantragt hat. Was das bedeutet.

Coronakrise erfasst Sternenbäck in Hechingen – Schutzschirmverfahren eingeleitet

Eine von 220 Sternenbäckereien in sechs Bundesländern. Die Corona-Krise hat die Hechinger Großbäckerei in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht.

Die Hechinger Sternenbäck-Gruppe, eine in sechs Bundesländern tätige Großbäckerei mit rund 1800 Mitarbeitern, ist von der Coronakrise voll erwischt worden und hat jetzt ein Schutzschirmverfahren beantragt. Auf diesem Weg soll die Sanierung des angeschlagenen Unternehmens gelingen.

Sanierung soll auf diesem Weg erleichtert werden

Das Schutzschirmverfahren (§ 270b der Insolvenzordnung) ist eine besondere Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans, um hierdurch eine Sanierung von Unternehmen zu erleichtern.

Corona-Lockdown Folgen

Offenkundig haben die Ausgangsbeschränkungen und Schließungen während des Corona-Lockdowns die Sternenbäck-Gruppe in die wirtschaftliche Schieflage gebracht. Das Unternehmen spricht von „dramatischen Umsatzeinbrüchen“.

In einer Pressemitteilung der Sternenbäck-Gruppe vom Freitag, 22. Mai, heißt es: „Bis zum Beginn der Corona-Pandemie im März dieses Jahres verzeichnete das Unternehmen mit drei Backbetrieben und 220 Sternenbäckereien (unter anderem in Einkaufszentren und mit Cafés an Einzelstandorten) in sechs Bundesländern ein konstant positive Geschäftsentwicklung. Der Umsatz und das Ergebnis im Jahr 2019 lagen deutlich über den Erwartungen.“

„Dramatische Umsatzeinbrüche“

Weiter heißt es: „Jedoch verursachten die ab März verordneten Ausgangsbeschränkungen und Schließungen von Einkaufszentren, Cafés und Gastronomiebereichen dramatische Umsatzeinbrüche aufgrund deutlich reduzierter Frequenz und fehlender Umsätze im Bereich Kaffee, Kuchen, Snacks und Kaltgetränke. Die daraus resultierenden Einbußen konnten mit dem klassischen Bäckereigeschäft in keinster Weise ausgeglichen werden.“

„Lockerungen haben die Situation nicht geändert“

Die aktuelle Lage wird so beschrieben: „Da auch die in jüngster Zeit vom Gesetzgeber verordneten schrittweisen Lockerungen bis heute zu keiner Änderung an dieser Situation führen, hat Sternenbäck heute – unter Ausschöpfung aller bislang vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten und nach Prüfung alternativer Lösungsmöglichkeiten – ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Dieses gibt dem Unternehmen nunmehr die Möglichkeit, ein für die Zeit nach der Corona-Krise schlüssiges und zukunftsorientiertes Geschäftsmodell zu entwickeln“.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Variante der Eigenverwaltung mit dem Ziel der Vorlage eines Insolvenzplans dar. Um das Schutzschirmverfahren in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer frühzeitigen Antragsstellung und fundierten Begründung durch das Unternehmen. Hauptkriterien sind die Liquidität des Unternehmens und die grundsätzliche Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung.

Der Unterschied zum Insolvenzverfahren

Als wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei wählbar.

Eine Ablehnung durch das Gericht kann nur aufgrund einer mangelnden Eignung erfolgen, beispielsweise bei fehlender Unabhängigkeit oder völlig fehlender Erfahrung.

Am Ende des Schutzschirmverfahrens steht entweder die fristgerechte Vorlage des Insolvenzplans oder die Aufhebung bzw. Beendigung des Schutzschirmverfahrens. In beiden Fällen entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.