Corona: Welche Regeln im Zollernalb-Klinikum in Albstadt und Balingen von Montag an gelten

Von Pressemitteilung

Von Montag, 23. Mai, an orientieren sich die Zugangsregelungen im Zollernalb-Klinikum konsequent an den Coronaregeln von Baden-Württemberg. Dies teilte die Geschäftsleitung mit. Die derzeit stabile Lage im Zollernalbkreis lässt diese Maßnahmen nun zu. Eine Zusammenfassung, was Besucher beachten müssen.

Corona: Welche Regeln im Zollernalb-Klinikum in Albstadt und Balingen von Montag an gelten

Die Zugangsregelungen im Zollernalb-Klinikum orientiert sich ab 23. Mai konsequent an den Coronaregeln des Landes (Symbolfoto).

Ab Montag wird die Verantwortung für das Betreten der Einrichtung durch die Corona-Verordnung in die Verantwortung der Besucher gelegt.

Ohne negativen Testnachweis ist ein Besuch nach wie vor nicht möglich. Die Klinikumsleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Besucher eine gültige Bescheinigung über einen negativen Test mit sich führen müssen. Zuwiderhandlungen können nach der Corona-Verordnung ein Bußgeld nach sich ziehen, wie die Klinik in einer Pressemitteilung schreibt.

Da der Kontrolldienst durch die Sicherheitsfirma ausgesetzt ist, können stichprobenweise Kontrollen durchgeführt werden.

Weiterhin FFP2-Maskenpflicht

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus bestehen. Außerdem gelten die bekannten Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen. Desinfektionsmittelspender stehen im gesamten Klinikum zur Verfügung.

Die pandemische Entwicklung im Zollernalbkreis wird weiterhin beobachtet, so die Verantwortlichen. Bei gesetzlichen Verordnungen können Regelungen wiedereingeführt werden.