Corona: Eine Lehrkraft am Ebinger Gymnasium wurde am Samstag positiv auf das Virus getestet

Von Volker Bitzer

Das neue Schuljahr ist noch keine Woche alt, schon ist die Befürchtung einer Ansteckung an der Ebinger Schule eingetreten. Der Rektor reagierte schnell und machte den Fall auf der Schulhomepage öffentlich. Wer mit der Lehrkraft in Kontakt war, kann sich nun freiwillig testen lassen.

Corona: Eine Lehrkraft am Ebinger Gymnasium wurde am Samstag positiv auf das Virus getestet

Eine Lehrkraft am Ebinger Gymnasium hat sich das Corona-Virus eingefangen.

Im Vorfeld des Unterrichtsbeginns nach den Sommerferien gab es vielfach Bedenken, ob der Schulstart und unter welchen Bedingungen wieder aufgenommen werden kann. 815 Schüler gehen mit Beginn des neuen Schuljahrs ans Ebinger Gymnasium. Betreut werden sie von 72 Lehrern.

Zweiter Fall am Ebinger Gymnasium

Doch trotz größter Corona-Vorsichtsmaßnahmen mit Abstandsregelungen und den üblichen Gepflogenheiten hat es nun das Ebinger Gymnasium erneut erwischt: Eine Lehrkraft hat sich infiziert. Außerhalb der Schule. Bereits im März hatte sich eine Lehrkraft der Schule das Coronavirus SARS-CoV-2 eingefangen.

Wie der Schulleiter Dr. Christian Schenk auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, wurde er am vergangenen Freitagnachmittag von der möglichen Ansteckung in Kenntnis gesetzt. Am Samstag schließlich bestätigte sich nach einem Corona-Test der Verdacht: Eine Lehrkraft ist infiziert.

Koordination mit dem Gesundheitsamt

Dr. Schenk telefonierte umgehend mit dem Gesundheitsamt und besprach mit einem Arzt das weitere Vorgehen. Ebenso ging es in die Offensive und stellte im Verlauf des Wochenendes ein Schreiben auf die Homepage der Schule. „Mir geht es darum, nichts zu vertuschen, sondern umfassend zu informieren – Schüler, Lehrer und Eltern“, erläutert Schenk.

Möglicherweise viele Kontakte

Die betroffene Lehrkraft zeichne sich durch hohes Engagement aus, entsprechend sei sie an der Schule aktiv und habe leider auch viele Kontakte. Alle Schüler und Lehrer, die in Lerngruppen Kontakte mit der angesteckten Lehrkraft hatten, stehen nun natürlich im Fokus. Alle können sich nun auf freiwilliger Basis auf das Virus testen lassen.

Wie Dr. Schenk weiter informiert, besteht seitens des Gesundheitsamtes keine Pflicht dazu. Wie es nun generell weiter geht, das wird sich ab Montag zeigen, wenn weitere Gespräche mit den Behörden anstehen.

Infoschreiben des Rektors im Wortlaut

Das Schreiben, welches der Schulleiter umgehend verfasste und veröffentlichte, hat folgenden Wortlaut:

„Leider ist nun doch schon rascher als gedacht eine Lehrkraft innerhalb unserer Schulgemeinschaft positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden. In Absprache am Samstagabend mit dem Gesundheitsamt informiere ich diesbezüglich alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer – und nicht zuletzt auch alle Eltern.

Appell zu noch mehr Achtsamkeit

Im Zuge dessen bitte ich auch all diejenigen, die sich auf dem Schulgelände respektive im Schulgebäude aufhalten, sehr darum, in Zukunft noch achtsamer zu sein im Hinblick auf Vorsorgeregelungen; ich erinnere vor allem an das berühmte AHA-Gebot (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske).

Sollte jemand – Schüler/in, Lehrer/in, Elternteil – bei sich Symptome einer Erkrankung auf Covid-19 verspüren, lassen Sie sich bzw. Ihr Kind umgehend testen. Vorzugsweise bei der Corona-Ambulanz in Balingen zwischen 14 und 17 Uhr mit Bezugnahme auf das Gymnasium Ebingen.“

Dann beschreibt Dr. Schenk nochmals ausführlich die üblichen und bekannten Symptome.

Eventuell Betroffene werden separat informiert

Und hier nun weiter im Wortlaut des Briefes: „Alle direkt in Kontakt gewesenen Schülerinnern und Schüler werden nochmals gesondert informiert werden. Für sie, wie für alle Lehrkräfte besteht die Möglichkeit, sich vorsorglich testen zu lassen, selbst ohne Symptome zu verspüren. Auch hier unter Bezugnahme auf das Gymnasium Ebingen. Wir werden eine entsprechende Liste mit den potentiell sich melden könnenden Personen an das Gesundheitsamt weiterleiten.

Schulbetrieb geht vorerst weiter

Der Schulbetrieb kann bis auf Weiteres in der für die gegenwärtig herrschenden Pandemiebedingungen organisierten Weise für alle Schülerinnen und Schüler regulär fortgeführt werden.“