Zollernalbkreis

Bundesweites Corona-Impfzertifikat: Zollernalbkreis gibt eigene „Scheckkarte“ nicht mehr aus

14.06.2021

von Pressemitteilung Landratsamt

Bundesweites Corona-Impfzertifikat: Zollernalbkreis gibt eigene „Scheckkarte“ nicht mehr aus

© Michael Würz

Bislang nicht mit bundeseinheitlichen Lösungen kompatibel: die „Scheckkarte“ des Zollernalbkreises. Ihre Verteilung wird ausgesetzt.

Der digitale Impfnachweis im Scheckkartenformat – der Zollernalbkreis war mit ihm ganz vorne dabei, legt ihn nun jedoch auf Eis. Seit Samstag wird im Kreisimpfzentrum in Meßstetten das Corona-Impfzertifikat des Bundes ausgegeben.

Dieses werde durch einen QR-Code von Smartphone-Apps ausgelesen und in die CovPass-App oder Corona-Warn-App übertragen, teilt das Landratsamt mit. Der Sonderservice des Zollernalbkreises mit dem digitalen Impfnachweis in Scheckkartenformat werde deshalb ab diesem Donnerstag „auf Eis gelegt“.

Zollernalbkreis war vorne dran

Bereits Anfang Februar hatte der Zollernalbkreis, nach Altötting, als zweiter Landkreis in Deutschland einen digitalen Impfnachweis eingeführt. „Uns wurde sehr früh bewusst, dass es zu dem herkömmlichen gelben Impfausweis einer sinnvollen, digitalen Ergänzung bedarf“, so Landrat Günther-Martin Pauli.

Dieser sei mittlerweile an mehr als 27.500 Personen ausgegeben worden. „Die Zollernälbler profitieren daher schon seit Monaten von dieser Pionierlösung“, meint Pauli. Mit der Einführung des bundesweiten Ausweises werde der Landkreis den eigenen Impfnachweis ab Donnerstag, 17. Juni 2021 jedoch vorerst einstellen. Der letzte Ausgabetag des Ausweises im Landratsamt Zollernalbkreis ist somit Mittwoch, 16. Juni 2021 von 8 bis12 Uhr und im Kreisimpfzentrum für die an diesem Tag dort Geimpften direkt im Anschluss an deren Impfung.

Zollernalb-„Scheckkarte“ bislang nicht mit bundeseinheitlichen Apps kompatibel

Der digitale Impfausweis des Zollernalbkreises könne jetzt noch nicht für die CoV-Pass-App und Corona-Warn-App des Bundes genutzt werden, betont das Landratsamt. Die Verantwortlichen des Kreisimpfzentrums stünden bezüglich der Kompatibilität weiterhin im engen Austausch mit dem Anbieter, der Kölner Firma Ubirch. „Hierzu warten wir auf eine passende Variante“, sagt Michael Gomeringer, stellvertretender Leiter des Kreisimpfzentrums. Ubirch hatte gemeinsam mit einem Partner den Zuschlag für den bundesweiten Impfnachweis erhalten.

Nachfrage in Apotheken ist groß, aber überschaubar

Bei den Apotheken im Zollernalbkreis war die Nachfrage nach den digitalen Impfzertifikaten am Montag groß, aber überschaubar. „Die Ausgabe funktioniert ganz gut“, sagt Caspar Spindler von der Bärenapotheke in Balingen. Die Wartezeiten seien gering, die Bearbeitung sei zeitnah, so dass die QR-Codes, die dann in die Corona-Warn-App oder die CoVPass-App des Bundes eingelesen werden müssen, oftmals sogar sofort mitgenommen werden können.

Der digitale Impfnachweis sei eine Ergänzung für den geltenden Impfausweis, erklärt Sandra Kobacic von der Unteren Apotheke in Ebingen. „Keiner muss ihn haben, aber jeder vollständig Geimpfte kann ihn nutzen“, sagt sie.

Kreisimpfzentrum:Wer aktuell (seit 12. Juni 2021) im Kreisimpfzentrum in Meßstetten geimpft wird, erhält das Corona-Impfzertifikat des Bundes direkt nach seiner jeweiligen Schutzimpfung.

Bürger, die bereits vollständig geimpft sind, bekommen das entsprechende Zertifikat automatisch per Post zugeschickt. Der Versand wird nicht von den Impfzentren, sondern von einem Dienstleister des Landes abgewickelt.

Hausärzte:Personen, die beim Hausarzt geimpft wurden, können sich den Nachweis nachträglich in den Apotheken ausstellen lassen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Teilnehmende Apotheken sind unter mein-apothekenmanager.de zu finden.

Arztpraxen:Sie sollen laut Informationen des Sozialministeriums ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können. Das digitale Zertifikat ist ein zusätzliches Angebot zum gelben Impfausweis, der als Ausweisdokument seine Gültigkeit behält.

Voraussetzung für den Erhalt ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Diesen Artikel teilen: